Originalquelle: ALLRIS-Original
253240 · 2025-06-02 · Anregungen und Beschwerden · öffentlich
Inhalt der Anregungen und Beschwerden
Der Antrag ist auf die dringend notwendige Weiterentwicklung der Regelungen für den Betrieb und das Abstellen von Leihfahrrädern und E-Scootern in Bonn gerichtet. Ziel des Antrags ist es, eine verbindliche und flächendeckende Lösung nach Vorbild der Stadt Berlin umzusetzen, um dauerhaft für Sicherheit, Ordnung und Barrierefreiheit im öffentlichen Raum zu sorgen.
Weitere Einzelheiten – auch zur Begründung – sind dem beigefügten Bürgerantrag zu entnehmen.
– sind dem beigefügten Bürgerantrag zu entnehmen.
erledigt durch Stellungnahme der Verwaltung: https://www.bonn.sitzung-online.de/public/to020?TOLFDNR=2081089
Stellungnahme der Verwaltung
Die Verwaltung nimmt zu dem Bürgerantrag wie folgt Stellung:
Anders als von dem Antragsteller angenommen, setzt die Verwaltung in Bezug auf das Abstellen von Mietfahrrädern und Miet-E-Scootern auf öffentlichen Verkehrsflächen nicht auf Freiwilligkeit und "Goodwill" der Fahrzeugvermieter. Vielmehr erteilt sie seit April 2024 an die Vermieter Sondernutzungserlaubnisse, die mit Nebenbestimmungen versehen sind. In diesen Nebenbestimmungen werden unter anderem Regelungen für ein verkehrssicheres Abstellen der Fahrzeuge getroffen.
Zu den einzelnen Vorschlägen des Antragstellers teilt die Verwaltung Folgendes mit:
Das Abstellen von Mietfahrrädern und Miet-E-Scootern ist im gesamten Stadtgebiet Regelungen unterworfen. Diese umfassen Parkverbotszonen sowie künftig Flächen, auf denen diese Fahrzeuge abgestellt werden.
Die Regelungen werden je nach Bedarf und Beschwerdelage angepasst.
Lt. DS __240839-01__ sind spezielle Abstellflächen für die shared-mobility-Angebote Mietfahrräder und Miet-E-Scooter an neuralgischen Punkten geplant. Dies sind Standorte, die sich bereits zum jetzigen Zeitpunkt durch den Bedar
_Gekürzt._