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Tätigkeitsbericht der WTG-Behörde der Bundesstadt Bonn für den Berichtszeitraum 2023/2024

253242 · 2025-06-02 · Mitteilungsvorlage · öffentlich

Beschlussvorschlag

Mitteilung:

Die Beratungs- und Prüfbehörde nach dem Wohn- und Teilhabegesetz (WTG-Behörde, ehemals Heimaufsicht) legt gemäß § 14 Absatz 12 WTG NRW den aktuellen Tätigkeitsbericht für die Berichtsjahre 2023 und 2024 vor.

Der Tätigkeitsbericht ist durch die zuständige Behörde alle zwei Jahre zu erstellen, den kommunalen Verwaltungsgremien und den Aufsichtsbehörden zur Verfügung zu stellen und zu veröffentlichen.

Er stellt die Arbeit der WTG-Behörde nach Art und Umfang vor, informiert über Inhalte des behördlichen Handelns und gibt so auch einen Überblick über Struktur und Qualität der Wohn- und Betreuungsangebote für die Bonner Bevölkerung.

Die WTG-Behörde prüft die Wohn- und Betreuungsangebote sowie die Angebote zur Teilhabe am Arbeitsleben in anerkannten Werkstätten für Menschen mit Behinderung daraufhin, ob sie in den Geltungsbereich des Wohn-und Teilhabegesetzes NRW fallen und die Anforderungen nach diesem Gesetz und der aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnung erfüllen. Die Prüfungen erfolgen in Form von (unangemeldeten) Regel- oder Anlassprüfungen.

Insgesamt ist für die geprüften Einrichtungen eine überwiegend gute Pflege- und Betreuungsqualität festzustel

_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=beschlussvorschlag und offset des Eintrags in weiter._

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