Originalquelle: ALLRIS-Original
253260 · 2025-06-23 · Beschlussvorlage · öffentlich
__I. Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Rahmen der Veröffentlichung der 202. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)__
Über die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB im Planverfahren vorgetragenen Stellungnahmen zur 202. Änderung des Flächennutzungsplanes wird wie folgt entschieden:
_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=sachverhalt und offset des Eintrags in weiter._
__I. Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Rahmen der Veröffentlichung der 202. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)__
Über die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB im Planverfahren vorgetragenen Stellungnahmen zur 202. Änderung des Flächennutzungsplanes wird wie folgt entschieden:
_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=beschlussvorschlag und offset des Eintrags in weiter._
1) Allgemeines
Die 202. Flächennutzungsplanänderung der Bundesstadt Bonn, im Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Lannesdorf „Deutschherrenstraße“ wird gemäß § 8 Abs. 3 BauGB parallel zum Bebauungsplan Nr. 7014-1 (DS-Nr. __221871__ ) aufgestellt (DS-Nr. __222442__ ). Die Änderung erfolgt gemäß §§ 2 ff Baugesetzbuch (BauGB). Eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ist auf der Grundlage des Bebauungsplans Nr. 7014-1 erfolgt. Für die Änderung der Darstellungen des Flächennutzungsplanes war aufgrund dieses Beteiligungsverfahrens keine relevante Betroffenheit von Behörden und sonstigen Trägern erkennbar. Im Weiteren erfolgte die Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB. Hierbei kam es bei zwei Offenlagen (in 2023 und 2024, s. (5)) zu Formfehlern, sodass die Beteiligung im Zeitraum 10.04 – 12.05.2025 erneut durchgeführt wurde. Der Feststellungsbeschluss DS [__241222__](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLF
_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._