Originalquelle: ALLRIS-Original

Stellungnahmen sowie Feststellungsbeschluss zur 202. Änderung des Flächennutzungsplanes der Bundesstadt Bonn, im Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Lannesdorf „Deutschherrenstraße“

253260 · 2025-06-23 · Beschlussvorlage · öffentlich

Sachverhalt

__I. Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Rahmen der Veröffentlichung der 202. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)__

Über die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB im Planverfahren vorgetragenen Stellungnahmen zur 202. Änderung des Flächennutzungsplanes wird wie folgt entschieden:

  1. Die mit Stellungahme A1 aus der Öffentlichkeit vom 09.05.2025 vorgetragenen Aspekte stehen der Flächennutzungsplanänderung nicht entgegen und werden zur Kenntnis genommen.
  2. Die mit Stellungahme A2 aus der Öffentlichkeit vom 11.05.2025 vorgetragenen Aspekte stehen der Flächennutzungsplanänderung nicht entgegen und werden zur Kenntnis genommen.
  3. Die mit Stellungahme A3 aus der Öffentlichkeit vom 11.05.2025 vorgetragenen Aspekte stehen der Flächennutzungsplanänderung nicht entgegen und werden zur Kenntnis genommen.
  4. Die mit Stellungnahme B1 des Rhein-Sieg-Kreises vom 29.05.2024 vorgetragenen Aspekte sind insoweit berücksichtigt, als das im :rak vereinbarte Verfahr

_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=sachverhalt und offset des Eintrags in weiter._

Beschlussvorschlag

__I. Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Rahmen der Veröffentlichung der 202. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)__

Über die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB im Planverfahren vorgetragenen Stellungnahmen zur 202. Änderung des Flächennutzungsplanes wird wie folgt entschieden:

  1. Die mit Stellungahme A1 aus der Öffentlichkeit vom 09.05.2025 vorgetragenen Aspekte stehen der Flächennutzungsplanänderung nicht entgegen und werden zur Kenntnis genommen.
  2. Die mit Stellungahme A2 aus der Öffentlichkeit vom 11.05.2025 vorgetragenen Aspekte stehen der Flächennutzungsplanänderung nicht entgegen und werden zur Kenntnis genommen.
  3. Die mit Stellungahme A3 aus der Öffentlichkeit vom 11.05.2025 vorgetragenen Aspekte stehen der Flächennutzungsplanänderung nicht entgegen und werden zur Kenntnis genommen.
  4. Die mit Stellungnahme B1 des Rhein-Sieg-Kreises vom 29.05.2024 vorgetragenen Aspekte sind insoweit berücksichtigt, als das im : rak vereinbarte Verfahr

_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=beschlussvorschlag und offset des Eintrags in weiter._

Begründung

1) Allgemeines

Die 202. Flächennutzungsplanänderung der Bundesstadt Bonn, im Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Lannesdorf „Deutschherrenstraße“ wird gemäß § 8 Abs. 3 BauGB parallel zum Bebauungsplan Nr. 7014-1 (DS-Nr. __221871__ ) aufgestellt (DS-Nr. __222442__ ). Die Änderung erfolgt gemäß §§ 2 ff Baugesetzbuch (BauGB). Eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ist auf der Grundlage des Bebauungsplans Nr. 7014-1 erfolgt. Für die Änderung der Darstellungen des Flächennutzungsplanes war aufgrund dieses Beteiligungsverfahrens keine relevante Betroffenheit von Behörden und sonstigen Trägern erkennbar. Im Weiteren erfolgte die Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB. Hierbei kam es bei zwei Offenlagen (in 2023 und 2024, s. (5)) zu Formfehlern, sodass die Beteiligung im Zeitraum 10.04 – 12.05.2025 erneut durchgeführt wurde. Der Feststellungsbeschluss DS [__241222__](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLF

_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._

Beratungsfolge

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