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Seniorenzentren der Stadt Bonn Jahresabschluss 2024
253274 · 2025-06-12 · Beschlussvorlage · öffentlich
Sachverhalt
- Der Rat nimmt von dem Prüfungsergebnis der bestellten Märkische Revision GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Kenntnis und stellt den Jahresabschluss 2024 der Seniorenzentren mit einer Bilanzsumme von 18.512.598,85 EUR, einem handelsrechtlichen Jahresüberschuss von 6.011.753,33 EUR sowie den Lagebericht fest.
- Der Jahresüberschuss in Höhe von 6.011.753,33 EUR wird zusammen mit dem Gewinnvortrag in Höhe von 1.147.606,68 EUR auf neue Rechnung vorgetragen.
- Dem Betriebsleiter der Seniorenzentren, Herrn Marc Biedinger, wird für das Jahr 2024 Entlastung erteilt.
- Dem Betriebsausschuss der Seniorenzentren wird für das Jahr 2024 Entlastung erteilt.
Beschlussvorschlag
- Der Rat nimmt von dem Prüfungsergebnis der bestellten Märkische Revision GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Kenntnis und stellt den Jahresabschluss 2024 der Seniorenzentren mit einer Bilanzsumme von 18.512.598, 85 EUR, einem handelsrechtlichen Jahresüberschuss von 6.011.753, 33 EUR sowie den Lagebericht fest.
- Der Jahresüberschuss in Höhe von 6.011.753, 33 EUR wird zusammen mit dem Gewinnvortrag in Höhe von 1.147.606, 68 EUR auf neue Rechnung vorgetragen.
- Dem Betriebsleiter der Seniorenzentren, Herrn Marc Biedinger, wird für das Jahr 2024 Entlastung erteilt.
- Dem Betriebsausschuss der Seniorenzentren wird für das Jahr 2024 Entlastung erteilt.
Begründung
Gemäß § 4c Eigenbetriebsverordnung NRW (EigVO) obliegt dem Rat die Feststellung des Jahresabschlusses der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung "Seniorenzentren der Bundesstadt Bonn" und die Entscheidung über die Verwendung des Jahresgewinns bzw. -verlustes.
Gemäß § 4c EigVO obliegt dem Rat zudem die Entlastung des Betriebsausschusses.
Gemäß § 5 Abs. 5 EigVO obliegt dem Betriebsausschuss die Entlastung der Betriebsleitung.
Die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung, der Anhang und der Lagebericht sind dem beigefügten Bericht des Wirtschaftsprüfers zu entnehmen.
Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2024 schließt mit einem Jahresüberschuss in Höhe von T€ 6.012 (Vorjahr: Jahresfehlbetrag T€ 182) ab. Der Jahresüberschuss ist im Wesentlichen auf die Übertragung des bebauten Grundstücks mit dem ehemaligen Gebäude der Pflegeeinrichtung St. Albertus-Magnus-Haus zu einem Ausgleichsbetrag von T€ 6.170 an das städtische Gebäudemanagement Bonn zurückzuführen. Da das Gebäude vollständig abgeschrieben war und lediglich das Grundstück noch mit einem Restbuchwert von T€ 189 in der Bilanz aktiviert war, ergab sich ein Buchgewinn in Höhe von rund T€ 5.981. Ohne diesen Buchgewinn hätte sich ei
_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._
Beratungsfolge
- 2025-07-02 · Betriebsausschuss für Seniorenzentren · ungeändert beschlossen
- 2025-07-10 · Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe · ungeändert beschlossen
- 2025-09-04 · Rat · wg. Sitzungsabbruch nicht behandelt (vertagt)
- 2025-09-08 · Rat · ungeändert beschlossen
Dokumente