Originalquelle: ALLRIS-Original
253284 · 2025-06-15 · Beschlussvorlage · öffentlich
Der Rat der Bundesstadt Bonn nimmt die Beschlussfassungen der Gesellschafterversammlung der KLAR GmbH zur Kenntnis und genehmigt die vom Vertreter der Bundesstadt Bonn in der Gesellschafterversammlung der KLAR GmbH unter Vorbehalt gefassten Beschlüsse.
Der Rat der Bundesstadt Bonn nimmt die Beschlussfassungen der Gesellschafterversammlung der KLAR GmbH zur Kenntnis und genehmigt die vom Vertreter der Bundesstadt Bonn in der Gesellschafterversammlung der KLAR GmbH unter Vorbehalt gefassten Beschlüsse.
Gemäß Gesellschaftsvertrag der KLAR GmbH entscheidet die Gesellschafterversammlung (u.a.) über die Genehmigung des Wirtschaftsplanes.
Der Vertreter der Bundesstadt Bonn in der Gesellschafterversammlung der KLAR GmbH ist dem Beschlussvorschlag zum vorgelegten Wirtschaftsplan 2026 der KLAR GmbH gefolgt. Der Wirtschaftsplan wurde von der Gesellschafterversammlung einstimmig beschlossen (Anlage).
__Hintergrund zur KLAR GmbH__
Die Gesellschaft hat im August 2022 ihren Geschäftsbetrieb aufgenommen. Beteiligt und Gründungsmitglieder an der Gesellschaft sind neben der Bundesstadt Bonn, die Stadtwerke Köln GmbH (SWK), die Stadtentwässerungsbetriebe Köln AöR (StEB) und die Klärschlammkooperation Poolgesellschaft mbH (KKP).
Zweck der KLAR GmbH ist die Planung, der Bau und der Betrieb einer Klärschlammverbrennungsanlage (KVA) sowie der damit im Zusammenhang stehenden Aufgaben.
Das Beteiligungsverhältnis setzt sich wie folgt zusammen:
StEB 38, 21 %
SWK 24, 90 %
KKP 21, 40 %
Stadt Bonn 15, 49 %
In den Jahren 2022 bis 2029 erfolgt die Planung / Errichtung der KVA. Für das Planjahr 2029 wird unterstellt, dass ab Juli der Regelbetrieb aufgenommen wird. Bis zu diesem Zeitpunkt werden die l
_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._