Originalquelle: [ALLRIS-Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2023230) # Konsolidierungsmaßnahmen im Bereich des Amtes für Soziales und Wohnen und Förderung der Maßnahmen für Menschen mit psychischer Behinderung bei Gemeindepsychiatrie Bonn/Rhein-Sieg gGmbH, Caritasverband für die Stadt Bonn e.V. und Hilfe für psychisch Kranke Bonn/Rhein-Sieg e.V. in den Jahren 2025 und 2026 253336 · 2025-06-30 · Beschlussvorlage · öffentlich ## Sachverhalt 1. Die Vorschläge des Amtes für Soziales und Wohnen zur Haushaltskonsolidierung bei den Trägern Gemeindepsychiatrie Bonn/Rhein-Sieg g GmbH, Caritasverband für die Stadt Bonn e.V. und Hilfe für psychisch Kranke Bonn/Rhein-Sieg e.V. müssen mangels weiterer Konsolidierungsmöglichkeiten im Segment der Daseinsvorsorge umgesetzt werden. 1. Gemeindepsychiatrie Bonn/Rhein-Sieg g GmbH erhält im Jahr 2025 eine Förderung in Höhe von bis zu 3.163.647 €. Die Förderung dient der Finanzierung folgender niederschwelliger Angebote für Menschen mit einer psychischen Behinderung: - Krisen-Prävention und Krisen-Intervention - Niederschwelliger Zugang zur Teilhabe am Arbeitsmarkt - Antistigma-, Inklusions- und Netzwerkarbeit. Im Jahr 2026 beträgt die Förderung bis zu 3.300.107 €. 1. Der Caritasverband für die Stadt Bonn e.V. erhält zur Finanzierung des Caritas-Tageszentrums – Ca Tz im Jahr 2025 einen Zuschuss in Höhe von bis zu 190.950 €. Im Jahr 2026 beträgt der Zuschuss bis zu 195.770 €. Die Förderung für diese beiden Träger erfolgt gemäß der Förderrichtlinie freiwillige Zuschüsse Soziales. Im Zeitraum 2025/2026 wird ein zusätzlicher Betrag zur Verfügung gestellt (in den Gesamtförderbeträgen en _Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=sachverhalt und offset des Eintrags in weiter._ ## Beschlussvorschlag 1. Die Vorschläge des Amtes für Soziales und Wohnen zur Haushaltskonsolidierung bei den Trägern Gemeindepsychiatrie Bonn/Rhein-Sieg g GmbH, Caritasverband für die Stadt Bonn e.V. und Hilfe für psychisch Kranke Bonn/Rhein-Sieg e.V. müssen mangels weiterer Konsolidierungsmöglichkeiten im Segment der Daseinsvorsorge umgesetzt werden. 2. Gemeindepsychiatrie Bonn/Rhein-Sieg g GmbH erhält im Jahr 2025 eine Förderung in Höhe von bis zu 3.163.647 €. Die Förderung dient der Finanzierung folgender niederschwelliger Angebote für Menschen mit einer psychischen Behinderung: - Krisen-Prävention und Krisen-Intervention - Niederschwelliger Zugang zur Teilhabe am Arbeitsmarkt - Antistigma-, Inklusions- und Netzwerkarbeit. Im Jahr 2026 beträgt die Förderung bis zu 3.300.107 €. 3. Der Caritasverband für die Stadt Bonn e.V. erhält zur Finanzierung des Caritas-Tageszentrums – Ca Tz im Jahr 2025 einen Zuschuss in Höhe von bis zu 190.950 €. Im Jahr 2026 beträgt der Zuschuss bis zu 195.770 €. Die Förderung für diese beiden Träger erfolgt gemäß der Förderrichtlinie freiwillige Zuschüsse Soziales. Im Zeitraum 2025/2026 wird ein zusätzlicher Betrag zur Verfügung gestellt (in den Gesamtförderbeträgen en _Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=beschlussvorschlag und offset des Eintrags in weiter._ ## Begründung Begründung der Dringlichkeit: **Begründung der Eilbedürftigkeit: ** Die Vorlage ist trotz Ablauf der Vorlagenfrist auf die Tagesordnung des ASMG am 09.07.2025 zu nehmen, da es sich um einen Grundsatzbeschluss handelt, der Auswirkungen auf alle Beschlussvorlagen des Amtes 50 in der Produktgruppe 1.05.06 Förderung der Wohlfahrtspflege hat. Im Rahmen der Haushaltsberatungen war Amt 50 zur Haushaltskonsolidierung aufgefordert. Ein fester Betrag wurde als Zielwert definiert. Es wurden entsprechende Konsolidierungsvorschläge von der Verwaltung erarbeitet, mit den betroffenen Träger besprochen und dem ASMG am 20.05.2025 zur Beschlussfassung vorgelegt. Für 3 Konsolidierungsvorschläge wurde in der Sitzung am 20.05.2025 kein Beschluss gefasst. Die Verwaltung wurde um erneute Prüfung gebeten. Die Dringlichkeit der Vorlage im ASMG am 09.07.2025 ergibt sich aus zweierlei Gründen. Gegenwärtig ist unklar, wann die nächste Sitzung des ASMG stattfindet, welche die erste Sitzung nach der Kommunalwahl ist. Es ist nicht auszuschließen, dass die erste Sitzung erst im Jahr 2026 stattfinden wird. Da der Beschluss sich auch auf das Haushaltsjahr 2025 bezieht, ist ein Beschluss noch im laufenden Haushalt _Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._ ## Beratungsfolge - 2025-07-09 · Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit · geändert beschlossen ## Dokumente - Sammeldokument öffentlich ([Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/doc?DOCTYP=130&DOLFDNR=2989310&OTYP=41))