Originalquelle: ALLRIS-Original

Sonderfonds „Kontrazeptiva“ im Jahr 2025/2026

253338 · 2025-06-19 · Beschlussvorlage · öffentlich

Sachverhalt

Den Trägern AWO Kreisverband Bonn/Rhein-Sieg e.V. , Diakonisches Werk Bonn und Region g GmbH , Diakonisches Werk An Sieg und Rhein, donum vitae e.V. und pro familia e.V. werden für ihre Beratungsstellen für Schwangerschaftsprobleme und Familienplanung Mittel aus dem Sonderfonds „Kontrazeptiva“ insgesamt Mittel in Höhe von

21.224 € im Jahr 2025 und

21.224 € im Jahr 2026 zur Verfügung gestellt.

Die Förderung wurde im Rahmen der Haushaltsplanungen fortgeschrieben.

Dieser Beschluss basiert auf den im Doppelhaushalt 2025/2026 geplanten Mitteln. Haushaltswirtschaftliche oder aufsichtsrechtliche Änderungen können Anpassungen erforderlich machen. Eine Kompensation von Kürzungen Dritter ist ausgeschlossen.

Beschlussvorschlag

Den Trägern AWO Kreisverband Bonn/Rhein-Sieg e.V. , Diakonisches Werk Bonn und Region g GmbH , Diakonisches Werk An Sieg und Rhein, donum vitae e.V. und pro familia e.V. werden für ihre Beratungsstellen für Schwangerschaftsprobleme und Familienplanung Mittel aus dem Sonderfonds „Kontrazeptiva“ insgesamt Mittel in Höhe von

21.224 € im Jahr 2025 und

21.224 € im Jahr 2026 zur Verfügung gestellt.

Die Förderung wurde im Rahmen der Haushaltsplanungen fortgeschrieben.

Dieser Beschluss basiert auf den im Doppelhaushalt 2025/2026 geplanten Mitteln. Haushaltswirtschaftliche oder aufsichtsrechtliche Änderungen können Anpassungen erforderlich machen. Eine Kompensation von Kürzungen Dritter ist ausgeschlossen.

Begründung

„Somit konnten wir mit dazu beitragen, dass einkommensschwache Frauen

Zugang zu sicheren Verhütungsmitteln erhielten und ungewollte

Schwangerschaften verhindert werden konnten.“

(donum vitae Schwangerschaftsberatungsstelle)

Aus dem Sonderfonds „Kontrazeptiva“ erhalten die Bonner Beratungsstellen für Schwangerschaftsprobleme und Familienplanung seit vielen Jahren Mittel, die an entsprechende Hilfesuchende zur Kostendeckung von Verhütungsmitteln weitergegeben werden. Mit diesen Mitteln, die bislang auf Grundlage eines Ratsbeschlusses gezahlt wurden, kann den Betroffenen die für eine individuelle Familienplanung notwendige finanzielle Unterstützung angeboten werden, wenn deren aktuelle Situation keinen Spielraum für die Beschaffung bietet. Vorrangige Ansprüche auf gesetzliche Hilfen (Krankenkasse, Leistungen nach SGB II, SGB XII oder AsylBLG) werden hierbei im Einzelfall geprüft und berücksichtigt.

Mithilfe dieser Zuwendung kann finanziell benachteiligten Menschen die bewusste Entscheidung für eine Schwangerschaft erheblich erleichtert werden, gleichzeitig werden ggfs. hohe Folgekosten vermieden. Von entscheidender Bedeutung ist die Vermeidung der immensen psychosozia

_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._

Beratungsfolge

Dokumente