Originalquelle: ALLRIS-Original

Förderung des Blinden- und Sehbehindertenvereins Bonn/Rhein-Sieg e.V. in den Jahren 2025 und 2026

253342 · 2025-06-19 · Beschlussvorlage · öffentlich

Sachverhalt

Der Blinden- und Sehbehindertenverein Bonn/Rhein-Sieg e.V. erhält im Jahr 2025 einen Zuschuss in Höhe von bis zu 20.196 €. Der Zuschuss dient der Finanzierung des Beratungs- und Unterstützungsangebotes für Menschen mit einer Sehbehinderung.

Im Jahr 2026 beträgt die Förderung bis zu 22.441 €.

Dieser Beschluss basiert auf den im Doppelhaushalt 2025/2026 geplanten Mitteln. Haushaltswirtschaftliche oder aufsichtsrechtliche Änderungen können Anpassungen erforderlich machen. Eine Kompensation von Kürzungen Dritter ist ausgeschlossen.

Beschlussvorschlag

Der Blinden- und Sehbehindertenverein Bonn/Rhein-Sieg e.V. erhält im Jahr 2025 einen Zuschuss in Höhe von bis zu 20.196 €. Der Zuschuss dient der Finanzierung des Beratungs- und Unterstützungsangebotes für Menschen mit einer Sehbehinderung.

Im Jahr 2026 beträgt die Förderung bis zu 22.441 €.

Dieser Beschluss basiert auf den im Doppelhaushalt 2025/2026 geplanten Mitteln. Haushaltswirtschaftliche oder aufsichtsrechtliche Änderungen können Anpassungen erforderlich machen. Eine Kompensation von Kürzungen Dritter ist ausgeschlossen.

Begründung

Kurzzusammenfassung in Einfacher Sprache:

Der Blinden- und Sehbehindertenverein Bonn-Rhein/Sieg e.V. (Blindenverein) berät und unterstützt blinde und sehbehinderte Menschen in Bonn. Dafür bekommt der Verein in den Jahren 2025 und 2026 einen Zuschuss. Der Zuschuss wird unter bestimmten Voraussetzungen gezahlt, diese stehen in Richtlinien, die der Rat der Stadt Bonn beschlossen hat. Die Richtlinien heißen: Förderrichtlinie freiwillige Zuschüsse Soziales. Im Jahr 2025 soll der Blindenverein höchstens 20.196 € bekommen, in 2026 höchstens 22.441 €. Das sind die Summen, die auch im Haushalt der Stadt Bonn vorgesehen sind.

Der Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit hat sich zuletzt in seiner Sitzung am 17.01.2024 mit den Auswirkungen des Inkrafttretens des Bundesteilhabegesetzes auf die Leistungen zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen beschäftigt ( __DS-Nr.: 232278__ ).

Das Angebot des Blinden- und Sehbehindertenvereins Bonn/Rhein-Sieg e.V. (Blindenverein) wurde aufgrund des damaligen Beschlusses im Jahr 2024 weiter finanziert.

Die Gespräche mit dem Landschaftsverband Rheinland (LVR) als z

_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._

Beratungsfolge

Dokumente