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Förderung der Frauenberatungsstelle, des Frauenhauses und „Wohnraum finden“ von Frauen helfen Frauen e.V. im Jahr 2025

253343 · 2025-06-19 · Beschlussvorlage · öffentlich

Sachverhalt

Der Verein Frauen helfen Frauen e.V. erhält zu den nachgewiesenen, anerkannten und ungedeckten Personal- und Sachkosten seiner

Frauenberatungsstelle

eine Förderung in Höhe von maximal:

80.800 EUR im Jahr 2025

und

zu den nachgewiesenen, anerkannten und ungedeckten Personal- und Sachkosten seines

Frauenhauses

(inklusive „Wohnraum finden“)

eine Förderung in Höhe von maximal:

320.500 EUR im Jahr 2025

Dieser Beschluss basiert auf den im Doppelhaushalt 2025/2026 geplanten Mitteln. Haushaltswirtschaftliche oder aufsichtsrechtliche Änderungen können Anpassungen erforderlich machen. Eine Kompensation von Kürzungen Dritter ist ausgeschlossen.

Beschlussvorschlag

Der Verein Frauen helfen Frauen e.V. erhält zu den nachgewiesenen, anerkannten und ungedeckten Personal- und Sachkosten seiner Frauenberatungsstelle eine Förderung in Höhe von maximal:

80.800 EUR im Jahr 2025 und zu den nachgewiesenen, anerkannten und ungedeckten Personal- und Sachkosten seines Frauenhauses (inklusive „Wohnraum finden“) eine Förderung in Höhe von maximal:

320.500 EUR im Jahr 2025

Dieser Beschluss basiert auf den im Doppelhaushalt 2025/2026 geplanten Mitteln. Haushaltswirtschaftliche oder aufsichtsrechtliche Änderungen können Anpassungen erforderlich machen. Eine Kompensation von Kürzungen Dritter ist ausgeschlossen.

Begründung

1. Frauenberatungsstelle

Die Frauenberatungsstelle des Vereins Frauen helfen Frauen e.V. ist eine in Bonn zentral gelegene, fest etablierte Anlaufstelle für Frauen mit Gewalterfahrungen. Sie bietet allen betroffenen Frauen, völlig unabhängig von Faktoren, wie Alter, Herkunft, soziale Zugehörigkeit oder finanzieller Hintergrund einen geschützten Raum, in dem parteilich, kostenlos und auf Wunsch anonym beraten wird. Dieses niedrigschwellige, qualifizierte Angebot steht inzwischen zweimal pro Woche in Form von offenen Beratungsstunden zur Verfügung, ansonsten nach Terminabsprache.

Vor dem Hintergrund des Gewaltschutzgesetzes, welches u.a. die Möglichkeit für die Polizei beinhaltet, gewalttätige Partner für 10 Tage der Wohnung zu verweisen, besteht eine Kooperation mit der Bonner Polizei. In solchen Fällen wird die Beratungsstelle per Fax informiert. In diesen 10 Tagen kann von den Betroffenen beim Familiengericht die Überlassung der gemeinsamen Wohnung und/oder ein Kontakt- und Näherungsverbot gegen den Gewalttäter erwirkt werden. Die Frauenberatungsstelle hat ein mehrsprachiges Faltblatt entwickelt, das die Polizei bei einem Einsatz den betroffenen Frauen direkt als erste Infor

_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._

Beratungsfolge

Dokumente