Originalquelle: ALLRIS-Original
253344 · 2025-06-19 · Beschlussvorlage · öffentlich
Die Behinderten-Gemeinschaft Bonn e.V. (BG) erhält zur Wahrnehmung der Aufgabe der Behindertenbeauftragten der Bundesstadt Bonn im Jahr 2025 eine Förderung in Höhe von bis zu 375.400,00 €. Die Förderung beträgt im Jahr 2026 bis zu 386.660,00 €.
Der Zuschuss dient der Finanzierung der Aufgaben, die der BG in einem öffentlich- rechtlichen Vertrag übertragen werden.
Die Förderung erfolgt gemäß der Förderrichtlinie freiwillige Zuschüsse Soziales. Die Fördersumme entspricht den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln.
Dieser Beschluss basiert auf den im Doppelhaushalt 2025/2026 geplanten Mitteln. Haushaltswirtschaftliche oder aufsichtsrechtliche Änderungen können Anpassungen erforderlich machen. Eine Kompensation von Kürzungen Dritter ist ausgeschlossen.
Die Behinderten-Gemeinschaft Bonn e.V. (BG) erhält zur Wahrnehmung der Aufgabe der Behindertenbeauftragten der Bundesstadt Bonn im Jahr 2025 eine Förderung in Höhe von bis zu 375.400, 00 €. Die Förderung beträgt im Jahr 2026 bis zu 386.660, 00 €.
Der Zuschuss dient der Finanzierung der Aufgaben, die der BG in einem öffentlich- rechtlichen Vertrag übertragen werden.
Die Förderung erfolgt gemäß der Förderrichtlinie freiwillige Zuschüsse Soziales. Die Fördersumme entspricht den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln.
Dieser Beschluss basiert auf den im Doppelhaushalt 2025/2026 geplanten Mitteln. Haushaltswirtschaftliche oder aufsichtsrechtliche Änderungen können Anpassungen erforderlich machen. Eine Kompensation von Kürzungen Dritter ist ausgeschlossen.
Kurzzusammenfassung in Einfacher Sprache:
Die Behinderten-Gemeinschaft Bonn e.V. (BG) ist eine Vereinigung von Menschen mit Behinderung und vielen Vereinen. Sie ist seit 20 Jahren auch die Behindertenbeauftragte der Stadt Bonn. Diese Aufgabe bedeutet, dass sie darauf achtet, wie inklusiv die Bundesstadt Bonn ist. Menschen mit Behinderung sollen in Bonn genauso gut leben können wie alle anderen Menschen. Damit die BG diese Aufgabe erledigen kann, bekommt sie von der Bundesstadt Bonn einen Zuschuss. Der Zuschuss wird unter bestimmten Voraussetzungen gezahlt, diese stehen in Richtlinien, die der Rat der Stadt Bonn beschlossen hat. Die Richtlinien heißen: Förderrichtlinie freiwillige Zuschüsse Soziales. Im Jahr 2025 soll die BG bis zu 375.400, 00 € bekommen. Im Jahr 2026 386.660, 00 €.
Bereits seit 20 Jahren übernimmt die Behinderten-Gemeinschaft Bonn e.V. (BG) die Funktion der Behindertenbeauftragten der Bundesstadt Bonn.
Mit Beschluss vom 29.09.2005 ( __DS-Nr.: 0512494__ ) hat der Rat entschieden:
„1. Die Behinderten-Gemeinschaft Bonn e. V. (BG) wird mit der Wahrnehmung
_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._