Originalquelle: [ALLRIS-Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2023241) # Sonderfonds „Hilfen für Schwangere und junge Mütter zum Schutz des ungeborenen Lebens“ in den Jahren 2025/2026 253345 · 2025-06-19 · Beschlussvorlage · öffentlich ## Sachverhalt Die Träger Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Bonn/Rhein-Sieg e.V., Diakonisches Werk Bonn und Region, donum vitae e.V. und pro familia e.V. erhalten für ihre Beratungsstellen für Schwangerschaftsprobleme und Familienplanung Mittel aus dem Sonderfonds „Hilfen für Schwangere und junge Mütter zum Schutz des ungeborenen Lebens“ in Höhe von maximal: 7.773,25 EUR im Jahr 2025 und 7.773,25 EUR im Jahr 2026. Für den Sonderfonds werden damit im Jahr 2025 Mittel in Höhe von 31.093 EUR und im Jahr 2026 Mittel in Höhe von 31.093 EUR zur Verfügung gestellt. Dieser Beschluss basiert auf den im Doppelhaushalt 2025/2026 geplanten Mitteln. Haushaltswirtschaftliche oder aufsichtsrechtliche Änderungen können Anpassungen erforderlich machen. Eine Kompensation von Kürzungen Dritter ist ausgeschlossen. ## Beschlussvorschlag Die Träger Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Bonn/Rhein-Sieg e.V., Diakonisches Werk Bonn und Region, donum vitae e.V. und pro familia e.V. erhalten für ihre Beratungsstellen für Schwangerschaftsprobleme und Familienplanung Mittel aus dem Sonderfonds „Hilfen für Schwangere und junge Mütter zum Schutz des ungeborenen Lebens“ in Höhe von maximal: 7.773, 25 EUR im Jahr 2025 und 7.773, 25 EUR im Jahr 2026. Für den Sonderfonds werden damit im Jahr 2025 Mittel in Höhe von 31.093 EUR und im Jahr 2026 Mittel in Höhe von 31.093 EUR zur Verfügung gestellt. Dieser Beschluss basiert auf den im Doppelhaushalt 2025/2026 geplanten Mitteln. Haushaltswirtschaftliche oder aufsichtsrechtliche Änderungen können Anpassungen erforderlich machen. Eine Kompensation von Kürzungen Dritter ist ausgeschlossen. ## Begründung **„Da ist die unbürokratische Hilfe aus dem Bonner Hilfsfonds eine Unterstützung, durch die unsere Schwangeren und Mütter wieder zuversichtlicher einer Lebensperspektive mit dem Neugeborenen entgegensehen.“** (EVA - Schwangerschaftsberatungsstelle) Aus diesem Sonderfonds erhalten die oben aufgeführten Bonner Schwangerschaftsberatungsstellen seit vielen Jahren finanzielle Mittel für Schwangere und Mütter, die während oder direkt nach der Schwangerschaft um Hilfe ersuchen. Mit diesen Mitteln kann den schwangeren Frauen und jungen Müttern eine finanzielle Unterstützung angeboten werden, wenn finanzielle Not ein wesentlicher Grund für die Annahme einer Notlagensituation gem. § 218 ff StGB sein könnte. Ein Anspruch auf gesetzliche Hilfen darf nicht bestehen, bzw. diese Hilfe darf im besonderen Einzelfall nicht ausreichend sein. Die Träger dokumentieren durch einen anonymisierten Verwendungsnachweis die Notlage der Schwangeren, bzw. der jungen Mutter und bestätigen den rechtmäßigen Mitteleinsatz. Mit Hilfe des Sonderfonds können in diesen problematischen Situationen dringend benötigte Sachmittel für das Kind beschafft, durch Schwangerschaft und/oder Geburt entstandene finanzielle Aus _Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._ ## Beratungsfolge - 2025-07-09 · Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit · ungeändert beschlossen ## Dokumente - Sammeldokument öffentlich ([Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/doc?DOCTYP=130&DOLFDNR=2989415&OTYP=41))