Originalquelle: [ALLRIS-Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2023242) # Förderung der Beratung für Menschen mit Hörbehinderung des Gehörlosenvereins Einigkeit 1931 e.V. in den Jahren 2025 und 2026 253346 · 2025-06-19 · Beschlussvorlage · öffentlich ## Sachverhalt Der Gehörlosenverein Einigkeit 1931 e.V. erhält im Jahr 2025 einen Zuschuss in Höhe von bis zu 9.563 €. Die Förderung dient der Finanzierung der Beratung und Begleitung für Menschen mit Hörbehinderung. Im Jahr 2026 beträgt die Förderung bis zu 10.285 €. Dieser Beschluss basiert auf den im Doppelhaushalt 2025/2026 geplanten Mitteln. Haushaltswirtschaftliche oder aufsichtsrechtliche Änderungen können Anpassungen erforderlich machen. Eine Kompensation von Kürzungen Dritter ist ausgeschlossen. ## Beschlussvorschlag Der Gehörlosenverein Einigkeit 1931 e.V. erhält im Jahr 2025 einen Zuschuss in Höhe von bis zu 9.563 €. Die Förderung dient der Finanzierung der Beratung und Begleitung für Menschen mit Hörbehinderung. Im Jahr 2026 beträgt die Förderung bis zu 10.285 €. Dieser Beschluss basiert auf den im Doppelhaushalt 2025/2026 geplanten Mitteln. Haushaltswirtschaftliche oder aufsichtsrechtliche Änderungen können Anpassungen erforderlich machen. Eine Kompensation von Kürzungen Dritter ist ausgeschlossen. ## Begründung Kurzzusammenfassung in Einfacher Sprache: Der Gehörlosenverein Einigkeit 1931 e.V. (Gehörlosenverein) berät und begleitet taube Menschen in Bonn. Es gibt auch Übersetzungen in Gebärdensprache. Dafür bekommt der Verein in den Jahren 2025 und 2026 einen Zuschuss. Der Zuschuss wird unter bestimmten Voraussetzungen gezahlt, diese stehen in Richtlinien, die der Rat der Stadt Bonn beschlossen hat. Die Richtlinien heißen: Förderrichtlinie freiwillige Zuschüsse Soziales. Im Jahr 2025 soll der Gehörlosenverein höchstens 9.563 € bekommen, in 2026 höchstens 10.285 €. Das sind die Summen, die auch im Haushalt der Stadt Bonn vorgesehen sind. Der Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit hat sich zuletzt in seiner Sitzung am 17.01.2024 mit den Auswirkungen des Inkrafttretens des Bundesteilhabegesetzes auf die Leistungen zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen beschäftigt ( [__DS-Nr.: 232278__](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2015203&refresh=false) ). Die Beratung des Gehörlosenvereins Einigkeit Bonn 1931 e.V. (Gehörlosenverein) wurde aufgrund des damaligen Beschlusses im Jahr 2024 weiter finanziert. Die Finanzierung erfolgt im Rahmen der zur Verfügung stehe _Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._ ## Beratungsfolge - 2025-07-09 · Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit · ungeändert beschlossen ## Dokumente - Sammeldokument öffentlich ([Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/doc?DOCTYP=130&DOLFDNR=2989422&OTYP=41))