Originalquelle: ALLRIS-Original
253347 · 2025-06-19 · Beschlussvorlage · öffentlich
Zur Sicherstellung der notwendigen Versorgung von Bonner Kindern mit Behinderung erhält das Kinderneurologische Zentrum der LVR-Klinik Bonn (KiNZ) im Jahr 2025 letztmalig eine Festbetragsförderung in Höhe von 200.000 €.
Die Förderung dient der Finanzierung der „nichtärztlichen sozialpädiatrischen Leistungen“ für Kinder im Alter von 0 bis 18 Jahren.
Sie erfolgt ohne Anerkennung einer Rechtspflicht bis zur rechtlichen Klärung mit den leistungsverpflichteten Krankenkassen.
Dieser Beschluss basiert auf den im Doppelhaushalt 2025/2026 geplanten Mitteln. Haushaltswirtschaftliche oder aufsichtsrechtliche Änderungen können Anpassungen erforderlich machen. Eine Kompensation von Kürzungen Dritter ist ausgeschlossen.
Zur Sicherstellung der notwendigen Versorgung von Bonner Kindern mit Behinderung erhält das Kinderneurologische Zentrum der LVR-Klinik Bonn (KiNZ) im Jahr 2025 letztmalig eine Festbetragsförderung in Höhe von 200.000 €.
Die Förderung dient der Finanzierung der „nichtärztlichen sozialpädiatrischen Leistungen“ für Kinder im Alter von 0 bis 18 Jahren.
Sie erfolgt ohne Anerkennung einer Rechtspflicht bis zur rechtlichen Klärung mit den leistungsverpflichteten Krankenkassen.
Dieser Beschluss basiert auf den im Doppelhaushalt 2025/2026 geplanten Mitteln. Haushaltswirtschaftliche oder aufsichtsrechtliche Änderungen können Anpassungen erforderlich machen. Eine Kompensation von Kürzungen Dritter ist ausgeschlossen.
Kurzzusammenfassung in Einfacher Sprache
Das Kinderneurologische Zentrum der LVR-Klinik Bonn (KiNZ) behandelt Kinder mit Behinderung und berät ihre Eltern. Dieses Angebot ist wichtig, weil es besonders gut ist, wenn Kinder mit Behinderung sehr früh unterstützt werden. Normalerweise müssen die Krankenkassen die Behandlung im KiNZ bezahlen. Das tun sie aber nicht für alle Angebote im KiNZ. Besonders die Beratung der Eltern wird nicht bezahlt, daher streiten sich die Krankenkassen und das KiNZ. Damit die Kinder aus Bonn trotzdem gut unterstützt werden können, zahlt die Stadt Bonn dem KiNZ einen Zuschuss „ohne Anerkennung einer Rechtspflicht“. Das bedeutet, wenn die Krankenkassen und das KiNZ sich einigen können und dann die Beratung von den Krankenkassen finanziert wird, muss das KiNZ der Stadt Bonn den Zuschuss zurückzahlen.
Bis zum Jahr 2019 wurde die Behandlung in Sozialpädiatrischen Zentren (SPZ) zu 85 % von den Krankenkassen im Rahmen des SGB V getragen und zu 15 % von den Trägern der Sozialhilfe im Rahmen der Eingliederungshilfe nach SGB XII i.V.m. SGB IX ALT.
Mit dem Inkrafttreten des 2. Teils des SGB IX NEU – Eingliederungshilfe – zum 01.01.2020 haben sich die Bedingungen f
_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._