Originalquelle: ALLRIS-Original

Förderung der Beratungsstelle gegen sexualisierte Gewalt in den Jahren 2025/2026

253348 · 2025-06-19 · Beschlussvorlage · öffentlich

Sachverhalt

Die Beratungsstelle gegen sexualisierte Gewalt des Trägers

Frauen gegen sexualisierte Gewalt e.V.

erhält zu den nachgewiesenen, anerkannten und ungedeckten Personal- und Sachkosten zum Betrieb der Einrichtung eine Förderung in Höhe von maximal:

216.240 EUR im Jahr 2025 und

220.565 EUR im Jahr 2026.

.

Mit der vorliegenden Förderung werden die Personalkosten für 3,4 Stellen von Psychologinnen/Pädagoginnen zzgl. Sachkosten gefördert.

Dieser Beschluss basiert auf den im Doppelhaushalt 2025/2026 geplanten Mitteln. Haushaltswirtschaftliche oder aufsichtsrechtliche Änderungen können Anpassungen erforderlich machen. Eine Kompensation von Kürzungen Dritter ist ausgeschlossen.

Beschlussvorschlag

Die Beratungsstelle gegen sexualisierte Gewalt des Trägers Frauen gegen sexualisierte Gewalt e.V. erhält zu den nachgewiesenen, anerkannten und ungedeckten Personal- und Sachkosten zum Betrieb der Einrichtung eine Förderung in Höhe von maximal:

216.240 EUR im Jahr 2025 und 220.565 EUR im Jahr 2026. .

Mit der vorliegenden Förderung werden die Personalkosten für 3, 4 Stellen von Psychologinnen/Pädagoginnen zzgl. Sachkosten gefördert.

Dieser Beschluss basiert auf den im Doppelhaushalt 2025/2026 geplanten Mitteln. Haushaltswirtschaftliche oder aufsichtsrechtliche Änderungen können Anpassungen erforderlich machen. Eine Kompensation von Kürzungen Dritter ist ausgeschlossen.

Begründung

„Es war existentiell und überlebensnotwendig“.

„Die Beratungsstelle bedeutete für mich, zu überleben und wieder „leben“ zu können.“

(Zitate Betroffener)

Die Beratungsstelle gegen sexualisierte Gewalt ist die einzige spezialisierte Fachberatungsstelle zu den Themen Vergewaltigung, sexueller Missbrauch, sexualisierte Belästigung und anderen sexualisierten Übergriffen in Bonn. Das Angebot der Beratungsstelle umfasst alle Bereiche der genannten Themen und beinhaltet sowohl die psychosoziale Beratung und Krisenintervention, als auch die Begleitung Betroffener sowie deren Angehöriger und Freunden sowie die Beratung von Fachkräften unterschiedlicher Berufsgruppen. Die Unterstützungsleistungen werden bedarfsgerecht persönlich, telefonisch und digital durchgeführt.

Im Jahr 2024 feierte die spezialisierte Beratungsstelle ihr beeindruckendes 40jähriges Bestehen, das eine arbeitsintensive, aber auch sehr bereichernde Zeit dokumentiert: __https://beratung-bonn.de/wp-content/uploads/2024/09/Broschuere_Beratungsstelle_40J.pdf__

Die Zuschussgewährung hat sich wie folgt entwickelt:

2023: 199.308 EUR

_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._

Beratungsfolge

Dokumente