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Seniorenbegegnungsstätte Blumenhof

253349 · 2025-06-19 · Beschlussvorlage · öffentlich

Sachverhalt

  1. Die Kooperationsvereinbarung mit der Katholischen Kirchengemeinde St. Petrus zum Betrieb der Seniorenbegegnungsstätte Blumenhof wird für die Zeit vom 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2026 fortgeführt.
  1. Für den Betrieb der Seniorenbegegnungsstätte Blumenhof werden Mittel in Höhe von maximal 9.800 Euro jährlich zur Finanzierung der Mietnebenkosten zur Verfügung gestellt.

Dieser Beschluss basiert auf den im Doppelhaushalt 2025/2026 geplanten Mitteln. Haushaltswirtschaftliche oder aufsichtsrechtliche Änderungen können Anpassungen erforderlich machen. Eine Kompensation von Kürzungen Dritter ist ausgeschlossen.

Beschlussvorschlag

  1. Die Kooperationsvereinbarung mit der Katholischen Kirchengemeinde St. Petrus zum Betrieb der Seniorenbegegnungsstätte Blumenhof wird für die Zeit vom 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2026 fortgeführt.
  1. Für den Betrieb der Seniorenbegegnungsstätte Blumenhof werden Mittel in Höhe von maximal 9.800 Euro jährlich zur Finanzierung der Mietnebenkosten zur Verfügung gestellt.

Dieser Beschluss basiert auf den im Doppelhaushalt 2025/2026 geplanten Mitteln. Haushaltswirtschaftliche oder aufsichtsrechtliche Änderungen können Anpassungen erforderlich machen. Eine Kompensation von Kürzungen Dritter ist ausgeschlossen.

Begründung

Seit dem 1. April 2017 wird die Seniorenbegegnungsstätte Blumenhof auf Grundlage des Hauptausschuss-Beschlusses vom 03.12.2015 (Dr.: __1513256NV3__ ) im Rahmen einer entsprechenden Kooperationsvereinbarung durch die Katholische Kirchengemeinde St. Petrus geleitet und durch ehrenamtliche Kräfte betrieben.

Die fortlaufende unentgeltliche Überlassung der Räumlichkeiten durch die Wohnbau GmbH ab dem 01.01.2025 konnte im November 2023 mit dem Abschluss eines neuen Überlassungsvertrages für den Zeitraum 01.01.2025 – 31.12.2031 gesichert werden.

Nach Auslaufen der letzten Kooperationsvereinbarung zum 31.12.2024 soll nun aufgrund der fortlaufend positiven Bilanz die Kooperationsvereinbarung für die Jahre 2025 und 2026 fortgeschrieben werden.

Hierbei umfasst die bisherige und dem Vorschlag nach fortzuführende Förderung aus städtischen Mitteln die Übernahme der monatlichen Nebenkosten i. H. v. 802 Euro, die ausweislich des Überlassungsvertrages –wie bisher - unmittelbar an die Wohnbau GmbH zu überweisen sind.

Auf Grundlage des Kooperationsvertrages können zudem Kosten, die sich aus dem Betrieb der Seniore

_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._

Beratungsfolge

Dokumente