Originalquelle: ALLRIS-Original
253352 · 2025-06-19 · Beschlussvorlage · öffentlich
Die Förderung der Seniorenbegegnungsstätten und –treffs freier Träger auf Grundlage der städtischen Förderrichtlinien wird fortgeführt.
Für das Jahr 2025 erhalten die Träger zur Finanzierung ihrer Seniorenbegegnungsstätten bzw. Seniorentreffs Zuschüsse bis zu einer Höhe von 448.038 Euro und im Jahr 2026 bis zu 461.470 Euro.
Dieser Beschluss basiert auf den im Doppelhaushalt 2025/2026 geplanten Mitteln. Haushaltswirtschaftliche oder aufsichtsrechtliche Änderungen können Anpassungen erforderlich machen. Eine Kompensation von Kürzungen Dritter ist ausgeschlossen.
Die Förderung der Seniorenbegegnungsstätten und –treffs freier Träger auf Grundlage der städtischen Förderrichtlinien wird fortgeführt.
Für das Jahr 2025 erhalten die Träger zur Finanzierung ihrer Seniorenbegegnungsstätten bzw. Seniorentreffs Zuschüsse bis zu einer Höhe von 448.038 Euro und im Jahr 2026 bis zu 461.470 Euro.
Dieser Beschluss basiert auf den im Doppelhaushalt 2025/2026 geplanten Mitteln. Haushaltswirtschaftliche oder aufsichtsrechtliche Änderungen können Anpassungen erforderlich machen. Eine Kompensation von Kürzungen Dritter ist ausgeschlossen.
Seniorenbegegnungsstätten und -treffs sind vor dem Hintergrund des demografischen Wandels unverzichtbare Orte der sozialen Teilhabe, Prävention und Integration. Sie tragen mit ihren vielfältigen, niedrigschwelligen Angeboten der Begegnung, Bildung und Beratung dazu bei, den Herausforderungen einer alternden Gesellschaft aktiv zu begegnen und das Leben im Alter positiv zu gestalten.
In Bonn handelt es sich um folgende Einrichtungen freier Träger, die auf Basis der im Frühjahr 2017 vom Rat beschlossenen Förderrichtlinien für Begegnungsstätten (Drucksachen-Nr. __1513099NV13__ und __1711523__ ) bestimmten Kategorien zugeordnet wurden:
__Kleine und mittlere Seniorenreffs__
_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._