Originalquelle: ALLRIS-Original

Planmäßige Durchführung von Quartiersmanagement in Bonner Bezirken - Fortführung der Quartiersmanagements 2025/2026

253355 · 2025-06-19 · Beschlussvorlage · öffentlich

Sachverhalt

  1. Die Quartiersmanagements Auerberg, Lannesdorf/Mehlem, Macke-Viertel, Neu-Tannenbusch und Pennenfeld werden in den Haushaltsjahren 2025 und 2026 fortgeführt.
  1. Die Durchführung des Quartiersmanagements Auerberg wird unter der Trägerschaft des Büros für Architektur und Stadtentwicklung, kurz BASTA, in 2025 fortgeführt. Die finanzielle Förderung basiert auf der bisherigen Förderung:
  1. Honorarkosten auf der Grundlage der Honorarordnung für Architekten und Inge ­ nieure (HOAI) sowie Mehrwertsteuer und Sachkosten von max. 161.500 Euro,
  2. Mietkostenanteil in Höhe von jährlich bis zu 24.000 Euro,
  3. Bereitstellung der Mittel für den Quartiersfonds Auerberg im Haushaltsjahr 2025. Hierfür werden in 2025 bis zu 30.000 Euro zur Verfügung gestellt.

Zur Trägerschaft ab dem Haushaltsjahr 2026 kann aus vertraglichen Gründen erst zu einem späteren Zeitpunkt eine Aussage getroffen werden. Die politischen Gremien werden zu gegebener Zeit beteiligt.

  1. Die Durchführung des Quartiersmanagements Lannesdorf/Mehlem wird unter der Trägerschaft „Evangelische Frauen im Rheinland e.V.“ fortgeführt. Die finanzielle Förderung basiert auf der bisherigen Förderung:
  1. Die maximale Förderhöhe der Person

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Beschlussvorschlag

  1. Die Quartiersmanagements Auerberg, Lannesdorf/Mehlem, Macke-Viertel, Neu-Tannenbusch und Pennenfeld werden in den Haushaltsjahren 2025 und 2026 fortgeführt.
  1. Die Durchführung des Quartiersmanagements Auerberg wird unter der Trägerschaft des Büros für Architektur und Stadtentwicklung, kurz BASTA, in 2025 fortgeführt. Die finanzielle Förderung basiert auf der bisherigen Förderung:
  2. Honorarkosten auf der Grundlage der Honorarordnung für Architekten und Inge ­ nieure (HOAI) sowie Mehrwertsteuer und Sachkosten von max. 161.500 Euro,
  3. Mietkostenanteil in Höhe von jährlich bis zu 24.000 Euro,
  4. Bereitstellung der Mittel für den Quartiersfonds Auerberg im Haushaltsjahr 2025. Hierfür werden in 2025 bis zu 30.000 Euro zur Verfügung gestellt.

Zur Trägerschaft ab dem Haushaltsjahr 2026 kann aus vertraglichen Gründen erst zu einem späteren Zeitpunkt eine Aussage getroffen werden. Die politischen Gremien werden zu gegebener Zeit beteiligt.

  1. Die Durchführung des Quartiersmanagements Lannesdorf/Mehlem wird unter der Trägerschaft „Evangelische Frauen im Rheinland e.V.“ fortgeführt. Die finanzielle Förderung basiert auf der bisherigen Förderung:
  2. Die maximale Förderhöhe der Personal

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Begründung

Basierend auf den Ergebnissen des ZiQ-Prozesses (NRW-Landesförderung „Zusammen im Quartier“) sowie den praktischen Erfahrungen aus der Quartiersarbeit des letzten Jahrzehnts wurde die Gesamtstädtische Strategie zur sozialen Quartiersentwicklung überarbeitet. Die entsprechende Beschlussvorlage __DS 221069__ wurde am 25.08.2022 im Rat beschlossen.

Die Entscheidung über Weiterentwicklung oder Installierung neuer Quartiersmanagements erfolgt ausschließlich nach dem dabei standardisierten Prüfverfahren, welches neben soziodemografischen Indikatoren für soziale Lagen bereits bestehende Strukturen, Angebote und Ressourcen berücksichtigt.

Aufgrund der Erfahrungen aus der engen Begleitung der Quartiersarbeit durch den Fachbereich des Amtes für Soziales und Wohnen sollen die fünf bestehenden etablierten Quartiersmanagements die Arbeit der vergangenen Jahre fortsetzen und die bereits geschaffenen nachbarschaftlichen Strukturen ausbauen und weiterentwickeln. Das im vergangenen Jahr eingerichtete temporäre Impuls-Quartiersmanagement Bad Godesberg Nord soll Strukturen und Vernetzung im Quartier aufbauen und sukzes

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Beratungsfolge

Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge)

253355-01 AA SPD-Änderungsantrag: Planmäßige Durchführung von Quartiersmanagement in Bonner Bezirken - Fortführung der Quartiersmanagements 2025/2026Antrag zur Vorlage 253355

Sachverhalt

Die Stadtverwaltung hat zwar erkannt, dass Maßnahmen und eine koordinierte Abstimmung notwendig sind. Nach unserem Kenntnisstand wurden jedoch bislang keine weiteren Schritte unternommen. Deshalb wird die Stadtverwaltung erneut nachdrücklich aufgefordert, sich aktiv und vorausschauend mit den Themen Quartiersarbeit und Quartiersentwicklung auseinanderzusetzen.

Beschlussvorschlag

Ergänzung des folgenden Punktes:

  1. Die Stadtverwaltung geht auf konkrete mögliche Projektträger in Alt-Tannenbusch zu, um die in Drucksache 240957-01 ST aufgeführten Maßnahmen/Optionen/Beteiligungsformate pro aktiv voranzutreiben. Hierzu legt die Stadtverwaltung erste Erkenntnisse sowie die Ergebnisse der in der Drucksache 240957-01 ST erwähnten Abstimmung zwischen Sozialamt, Jugendamt und Gesundheitsamt vor.

Dokumente