Originalquelle: ALLRIS-Original
253357 · 2025-06-19 · Beschlussvorlage · öffentlich
Der Verein Bonn Lighthouse e.V. erhält zu den nachgewiesenen, anerkannten und ungedeckten Personal-, Sach- und Overheadkosten seiner Hospizberatungsstelle mit ambulantem Hospizdienst Zuschüsse in Höhe von maximal
120.710,00 EUR im Jahr 2025
Dieser Beschluss basiert auf den im Doppelhaushalt 2025/2026 geplanten Mitteln. Haushaltswirtschaftliche oder aufsichtsrechtliche Änderungen können Anpassungen erforderlich machen. Eine Kompensation von Kürzungen Dritter ist ausgeschlossen.
Der Verein Bonn Lighthouse e.V. erhält zu den nachgewiesenen, anerkannten und ungedeckten Personal-, Sach- und Overheadkosten seiner Hospizberatungsstelle mit ambulantem Hospizdienst Zuschüsse in Höhe von maximal
120.710, 00 EUR im Jahr 2025
Dieser Beschluss basiert auf den im Doppelhaushalt 2025/2026 geplanten Mitteln. Haushaltswirtschaftliche oder aufsichtsrechtliche Änderungen können Anpassungen erforderlich machen. Eine Kompensation von Kürzungen Dritter ist ausgeschlossen.
„eine oft übersehene Zielgruppe, ohne starke Lobby“ (Bonn Lighthouse e.V.)
Der Verein Bonn Lighthouse e.V. setzt sich seit 1992 für die Belange chronisch kranker und sterbender Menschen ein, insbesondere für eine umfassende, an den jeweiligen körperlichen, geistigen, seelischen, spirituellen und sozialen Bedürfnissen orientierte Betreuung, deren Ziel es ist, die individuelle Lebensqualität in der letzten Lebensphase zu erhalten, bzw. zu verbessern, um ein selbstbestimmtes und würdevolles Leben und Sterben zu ermöglichen.
Angehörige, Lebenspartnerinnen und Lebenspartner sowie nahestehende Personen einschließlich aller Trauernden sind in die Beratung und Betreuung miteingeschlossen.
Mit dem vorliegenden Zuschuss wird die Beratungsstelle des Vereins einschließlich des Ambulanten Hospizdienstes gefördert.
Die Beratungsstelle als bekannte Anlaufstelle koordiniert sämtliche Angebote des Vereins und bietet persönliche und fachliche Beratungen zu allen Themen der Bereiche Pflege sowie Tod und Sterben an.
Im Rahmen des Ambulanten Hospizdienstes begleiten überwiegend ehrenamtliche Mitarbeitende Sterbende und deren Angehörige in ihrem häuslichen Umfeld. Diese werden hierfür von Bonn
_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._