Originalquelle: [ALLRIS-Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2023315) # Feststellung des Jahresabschlusses des Städtischen Gebäudemanagements Bonn (SGB) für das Wirtschaftsjahr 2024; Beschlussfassung über die Ergebnisverwendung sowie über die Entlastung der Betriebsleitung 253383 · 2025-06-16 · Beschlussvorlage · öffentlich ## Sachverhalt 1. Der Rat nimmt von dem Prüfungsergebnis der bestellten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Nexia GMBH Kenntnis und stellt den Jahresabschluss 2024 des SGB nebst Testat mit einer Bilanzsumme von ca. 1 MRD EUR und einem handelsrechtlichen Jahresfehlbetrag von 8.414 TEUR fest. 1. Der handelsrechtliche Jahresfehlbetrag 2024 in Höhe von 8.414 TEUR wird mit der allgemeinen Rücklage des SGB verrechnet. 1. Der Betriebsleitung des SGB wird für das Jahr 2024 Entlastung erteilt. ## Beschlussvorschlag 1. Der Rat nimmt von dem Prüfungsergebnis der bestellten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Nexia GMBH Kenntnis und stellt den Jahresabschluss 2024 des SGB nebst Testat mit einer Bilanzsumme von ca. 1 MRD EUR und einem handelsrechtlichen Jahresfehlbetrag von 8.414 TEUR fest. 2. Der handelsrechtliche Jahresfehlbetrag 2024 in Höhe von 8.414 TEUR wird mit der allgemeinen Rücklage des SGB verrechnet. 3. Der Betriebsleitung des SGB wird für das Jahr 2024 Entlastung erteilt. ## Begründung Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2024 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Städtisches Gebäudemanagement Bonn ist vom Rat der Stadt gemäß § 4 c) Eigenbetriebsverordnung und § 4 der Betriebssatzung für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Städtisches Gebäudemanagement Bonn (SGB) festzustellen. Der Wirtschaftsprüfer hat den Jahresabschluss zum 31.12.2024 geprüft und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Die Prüfung hat zu keiner Beanstandung geführt. Die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang und Lagebericht sowie das Testat sind als Anlage beigefügt. Aus terminlichen Gründen liegt der vollständige Jahresabschlussbericht der Nexia GmbH noch nicht vor und wird, wenn möglich, rechtzeitig zur Sitzung nachgereicht. Bei dem Jahresfehlbetrag handelt es sich um ein handelsrechtliches Ergebnis. Die Höhe des Jahresfehlbetrages ergibt sich daraus, dass dem SGB über den reinen Betriebskostenzuschuss hinaus die Liquidität zur Tilgung der Darlehen nicht zugeführt wird. Die Mittel für Tilgungen der dem SGB zugeordneten Kredite bei der Stadt werden über eine Kapitalerhöhung (den investiven Haushalt) bereitgestellt. Zur Beurteilung der Lage des Städtischen G _Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._ ## Beratungsfolge - 2025-07-02 · Betriebsausschuss SGB · ungeändert beschlossen - 2025-07-03 · Rat · wg. Sitzungsabbruch nicht behandelt (vertagt) - 2025-07-07 · Rat · geändert beschlossen ## Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge) ### 253383-01 ST Feststellung des Jahresabschlusses des Städtischen Gebäudemanagements Bonn (SGB) für das Wirtschaftsjahr 2024; Beschlussfassung über die Ergebnisverwendung sowie über die Entlastung der Betriebsleitung: Jahresabschlussbericht {#nv-2023512} **Stellungnahme der Verwaltung** Als nichtöffentliche Anlage wird, wie bereits angekündigt, der vollständige Jahresabschlussbericht nachgereicht. ## Dokumente - Sammeldokument öffentlich ([Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/doc?DOCTYP=130&DOLFDNR=2990059&OTYP=41)) - Sammeldokument öffentlich ([Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/doc?DOCTYP=130&DOLFDNR=3004191&OTYP=41))