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Entlastung des Betriebsausschusses SGB für das Wirtschaftsjahr 2024

253384 · 2025-06-16 · Beschlussvorlage · öffentlich

Sachverhalt

Dem Betriebsausschuss SGB wird für das Wirtschaftsjahr 2024 Entlastung erteilt.

Beschlussvorschlag

Dem Betriebsausschuss SGB wird für das Wirtschaftsjahr 2024 Entlastung erteilt.

Begründung

Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2024 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Städtisches Gebäudemanagement Bonn ist vom Rat der Stadt gemäß § 4 c) Eigenbetriebsverordnung und § 4 der Betriebssatzung für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Städtisches Gebäudemanagement Bonn (SGB) festzustellen.

Der Wirtschaftsprüfer hat den Jahresabschluss zum 31.12.2024 geprüft und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Die Prüfung hat zu keiner Beanstandung geführt.

Die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang und Lagebericht sowie das Testat sind als Anlage beigefügt. Aus terminlichen Gründen liegt der vollständige Jahresabschlussbericht der Nexia GmbH noch nicht vor und wird, wenn möglich, rechtzeitig zur Sitzung nachgereicht.

Bei dem Jahresfehlbetrag handelt es sich um ein handelsrechtliches Ergebnis. Die Höhe des Jahresfehlbetrages ergibt sich daraus, dass dem SGB über den reinen Betriebskostenzuschuss hinaus die Liquidität zur Tilgung der Darlehen nicht zugeführt wird. Die Mittel für Tilgungen der dem SGB zugeordneten Kredite bei der Stadt werden über eine Kapitalerhöhung (den investiven Haushalt) bereitgestellt.

Zur Beurteilung der Lage des Städtischen G

_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._

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