Originalquelle: ALLRIS-Original
253389 · 2025-06-13 · Antrag · öffentlich
Antragsteller: BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Marcel Schmitt
Das vor 10 Jahren während aus Anlass der ersten Flüchtlingswelle zur Unterbringung von Schutzsuchenden von der Stadt aufgekaufte Gebäude Bürogebäude Karl-Finkelnburg-Straße 50 am Rande des Bad Godesberger Villenviertels wurde nach seinem Umbau sukzessive zumeist mit Kriegsflüchtlingen belegt. In der Zeit dieser Nutzung gab es vor Ort so gut wie keine Probleme mit der Unterkunft. Dass änderte sich schlagartig als die Ratsmehrheit die Pläne der Oberbürgermeisterin per Beschluss vom 20.09.2021 billigend zur Kenntnis nahm, die Liegenschaft ausschließlich als Obdachlosenunterkunft zu nutzen. Seither konzentriert die Oberbürgermeisterin Personen aus der ganzen Stadt im einst ruhigem Wohngebiet. Seither sind vor Ort Sachbeschädigungen, Pöbeleien, Dealen und andere Straftaten oder Belästigungen an der Tagesordnung. Der General-Anzeiger berichtete dazu am 26.11.2024, dass die Polizei allein zwischen dem 1. Januar und dem 15. November 2024 287 Mal zur städtischen Unterkunft an der Karl-Finkelnburg-Straße ausrücken musste. In 78 Fällen wurden nach Auskunft Ermittlungsverfahren eingeleitet. Unter anderem handelte es sich um Körperverletzungen (in 32 Fällen), um Diebstähle (19 Fälle) und Beleid
_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=sachverhalt und offset des Eintrags in weiter._
Das seit dem Kauf im Jahre 2015 durch die Stadt Bonn zur Unterbringung von Personen umfunktionierte Bürogebäude Karl-Finkelnburg-Straße 50 wird wieder seiner ursprünglichen Bestimmung zugeführt. Die Liegenschaft wird künftig als Verwaltungsstandort für die städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter genutzt. Hierzu soll ein möglichst großer Teil der derzeit von der Stadtverwaltung genutzten Fremdobjekte schrittweise abgemietet werden. Übergangsweise können am Standort darüber hinaus jene städtische Verwaltungseinheiten untergebracht werden, die im Zuge der Sanierung des Stadthauses dort für absehbare Zeit ausziehen müssen.
Stellungnahme der Verwaltung
Die Verwaltung ist weiterhin auf die Nutzung des Objektes angewiesen, da es aktuell keinerlei Alternativen gibt. Die Anzahl der Wohnungslosen steigt seit Jahren kontinuierlich an, wobei in den Wintermonaten der Bedarf erfahrungsgemäß höher ist als in den Sommermonaten, siehe beigefügte Aufstellung.
Ebenso ist die Auslastung des Objektes durchgehend hoch, so dass dieser Standort beibehalten werden muss. Dass dies nicht ohne Einschränkungen für die Nachbarschaft verbunden ist, ist der Verwaltung sehr wohl bewusst.
Um die Situation auch für die Nachbarschaft zu entspannen, sind in dem Gebäude 2 Sozialarbeiterinnen tätig. Sie werden unterstützt durch 2 Hausmeister sowie 4 Securitykräfte, die rund um die Uhr vor Ort sind.
Sie können jedoch nur die Situation auf dem Gelände nicht jedoch in der Nachbarschaft oder in den umliegenden Straßen entschärfen. Für die Nachbarschaft sind sie jederzeit ansprechbar. Weiterhin sind Polizei und der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) ebenfalls informiert, die die Unterkunft verstärkt bestreifen.
Sachverhalt
Das vor 11 Jahren zur Unterbringung von Personen von der Stadt für etwas mehr als 6 Mio. Euro aufgekaufte Bürogebäude Karl-Finkelnburg-Straße 50 wurde nach seinem rund 1, 7 Mio. Euro teuren Umbau sukzessive zumeist mit Kriegsflüchtlingen belegt. In der Zeit dieser Nutzung gab es vor Ort kaum Probleme mit der Unterkunft. Dass änderte sich jedoch schlagartig, als die Mehrheit des Rates die Pläne der Oberbürgermeisterin, die Liegenschaft ausschließlich als Obdachlosenunterkunft zu nutzen, mit einem am 20.09.2021 von CDU, SPD, Grünen, AfD, Volt und Linken gegen die Stimmen des BBB gefassten Beschluss billigend zur Kenntnis nahm. Seither konzentrierte Oberbürgermeisterin Katja Dörner (B90/Grüne) und ab 01.11.2026 Oberbürgermeister Guido Deus (CDU) Obdachlose aus der ganzen Stadt im einst ruhigem Wohngebiet am Rande des Villenviertels. Unterdessen sind vor Ort aggressives Betteln, Sachbeschädigungen, Pöbeleien, Dealen und andere Straftaten oder Belästigungen an der Tagesordnung. Entsprechend ist auch die Anzahl der Polizeieinsätze in den Jahren 2020 (21 Mal), 2021 (149 Mal), 2022 (230 Mal) u. 2023 (255 Mal) fortwährend gestiegen. Wie häufig die Polizei in den Jahren 2024, 2025 und in Q1/
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Beschlussvorschlag
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Stellungnahme der Verwaltung
Fragestellung
1. Wie hoch war die Anzahl der polizeilichen Einsätze im Zusammenhang mit der städtischen Unterkunft an der Karl-Finkelnburg-Straße 50 in den Jahren 2024, 2025 und im ersten Quartal des laufenden Jahres und wie viele daraus resultierende Ermittlungsverfahren wurden in den genannten Zeitabschnitten eingeleitet?
Im Zeitraum 01.01.2024 bis zum 31.03.2026 wurden 49 Einsätze der Polizei registriert. Zur Anzahl von Ermittlungsverfahren liegen der Verwaltung keine Daten vor.
2. Welche Ursachen lagen den unter Ziffer 1 gefragten Einsätzen jeweils zugrunde und welche Deliktarten mit welcher Fallzahl waren Grundlage der in den o.g. Zeiträumen eingeleiteten Ermittlungsverfahren?
In fast allen Fällen wurde die Polizei wegen Ruhestörungen oder Verhaltensauffälligkeiten gerufen. Zu aus den Polizeieinsätzen resultierenden Ermittlungsverfahren erhält das städtische Personal keine Auskunft.
**3. Wie hoch war die Anzahl der Einsätze des städtischen Ordnungsdienstes im Zusammenhang mit der städtischen Unterkunft an der Karl-Finkelnburg-Straße 50 in den Jahren 2024, 2025 und im ersten Quartal des laufenden Jahres und wie Ordnungswidrigkeitsverfahren wurden in den genan
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