Originalquelle: ALLRIS-Original
253413 · 2025-06-24 · Beschlussvorlage · öffentlich
stimmberechtigte Mitglieder: | Stellvertreter/Stellvertreterin Frau Prof. Dr. Eva-Maria Pape (Köln) (bislang Vorsitzende) | Frau Annika Saibel (München) Neubestellung Frau Barbara Ettinger-Brinckmann (Frankfurt) (bislang stellv. Vorsitzende) | Frau Nicole Maurer (Maastricht/Niederlande) Neubestellung Frau Prof. Dr. Elisabeth Beusker (Aachen) Herr Prof. Dr.-Ing. Theo Kötter (Bonn) Herr Prof. Dr. Daniel Lohmann (Köln) Herr Prof. Dr. Rolf Westerheide (Aachen) Neubestellung Herr Prof. Hilmar von Lojewski (Köln/ Berlin) Neubestellung Herr Prof. Benedikt Stahl (Alfter) Neubestellung
stimmberechtigte Mitglieder: | Stellvertreter/Stellvertreterin Frau Prof. Dr. Eva-Maria Pape (Köln) (bislang Vorsitzende) | Frau Annika Saibel (München) Neubestellung Frau Barbara Ettinger-Brinckmann (Frankfurt) (bislang stellv. Vorsitzende) | Frau Nicole Maurer (Maastricht/Niederlande) Neubestellung Frau Prof. Dr. Elisabeth Beusker (Aachen) Herr Prof. Dr.-Ing. Theo Kötter (Bonn) Herr Prof. Dr. Daniel Lohmann (Köln) Herr Prof. Dr. Rolf Westerheide (Aachen) Neubestellung Herr Prof. Hilmar von Lojewski (Köln/ Berlin) Neubestellung Herr Prof. Benedikt Stahl (Alfter) Neubestellung
Begründung der Dringlichkeit: Begründung der Eilbedürftigkeit:
Der Städtebaubeirat wirkt mit seiner Expertise bei einer Vielzahl städtebaulich bedeutsamer Vorhaben der Stadt Bonn mit. Aufgrund der Anzahl aktuell laufender Verfahren ist dringend geboten, dass der Beirat weiterhin regelmäßig tagt, um eine kontinuierliche Beratungsfunktion zu übernehmen. Verzögerungen in anstehenden oder bereits laufenden Verfahren sind unbedingt zu vermeiden.
Um die Beschlussfähigkeit des Beirats nach Geschäftsordnung sicherzustellen, ist eine Anwesenheit von vier Mitgliedern in den Sitzungen zu gewährleisten. Durch das bevorstehende Ausscheiden von sechs der acht stimmberechtigten Mitgliedern ist deshalb eine Nachbesetzung bzw. Verlängerung der laufenden Mitgliedschaften dringlich, damit mit Beginn 2026 die Arbeits- und Beratungsfähigkeit gesichert ist.
Der Städtebau- und Gestaltungsbeirat nahm auf Basis des Ratsbeschlusses vom 17.04.2013 (DS.-Nr.: __1310811EB6__ ) im Jahr 2013 erstmalig seine Beratungstätigkeit auf. Gemäß der vom Rat am 19.09.2013 beschlossenen und am 30.06.2016 geänderten Geschäftsordnung (DS- Nr. [__161
_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._
Sachverhalt
Erfolgt mündlich.
Beschlussvorschlag
Der Beschlussvorschlag wird durch folgenden Beschluss ersetzt: Die Amtszeit des bestehenden Beirats wird bis zum 31.7.2026 verlängert. Bis dahin wird ein Vorschlag für die zukünftige Zusammensetzung des Beirates unter Beteiligung der Politik erarbeitet und zur Beschlussfassung vorgelegt.
Sachverhalt
stimmberechtigte Mitglieder: | Stellvertreter/Stellvertreterin Frau Prof. Dr. Eva-Maria Pape (Köln) (bislang Vorsitzende) | Frau Annika Saibel (München) Neubestellung Frau Barbara Ettinger-Brinckmann (Frankfurt) (bislang stellv. Vorsitzende) | Frau Nicole Maurer (Maastricht/Niederlande) Neubestellung Frau Prof. Dr. Elisabeth Beusker (Aachen) Herr Prof. Dr.-Ing. Theo Kötter (Bonn) Herr Prof. Dr. Daniel Lohmann (Köln) Herr Prof. Dr. Rolf Westerheide (Aachen) Neubestellung Herr Prof. Hilmar von Lojewski (Köln/ Berlin) Neubestellung Herr Prof. Benedikt Stahl (Alfter) Neubestellung
Beschlussvorschlag
stimmberechtigte Mitglieder: | Stellvertreter/Stellvertreterin Frau Prof. Dr. Eva-Maria Pape (Köln) (bislang Vorsitzende) | Frau Annika Saibel (München) Neubestellung Frau Barbara Ettinger-Brinckmann (Frankfurt) (bislang stellv. Vorsitzende) | Frau Nicole Maurer (Maastricht/Niederlande) Neubestellung Frau Prof. Dr. Elisabeth Beusker (Aachen) Herr Prof. Dr.-Ing. Theo Kötter (Bonn) Herr Prof. Dr. Daniel Lohmann (Köln) Herr Prof. Dr. Rolf Westerheide (Aachen) Neubestellung Herr Prof. Hilmar von Lojewski (Köln/ Berlin) Neubestellung Herr Prof. Benedikt Stahl (Alfter) Neubestellung
Begründung
Mit Beschluss vom 08.09.2025 wurde die Verwaltung beauftragt, die Amtszeit der bisherigen Mitglieder des Städtebau- Gestaltungsbeirates bis zum 31.07.2026 zu verlängern und einen Vorschlag für die zukünftige Zusammensetzung des Beirates unter Beteiligung der Politik zu erarbeiten und zur Beschlussfassung vorzulegen.
Der o. g. Besetzungsvorschlag wurde am 10.03.2026 den Planungspolitischen Sprecher*innen vorgestellt. Es wurde den Planungspolitischen Sprecher*innen außerdem vorgeschlagen, bei zukünftigen Bestellungen von Mitgliedern die Politik beim Prozess der Vorauswahl früher als bislang üblich einzubeziehen.
Der Städtebau- und Gestaltungsbeirat nahm auf Basis des Ratsbeschlusses vom 17.04.2013 (DS.-Nr.: __1310811EB6__ ) im Jahr 2013 erstmalig seine Beratungstätigkeit auf. Gemäß der vom Rat am 19.09.2013 beschlossenen und am 30.06.2016 geänderten Geschäftsordnung (DS- Nr. __1611743__ ) werden die Mitglieder des Beirates für jeweils zwei Jahre bestellt. Die Mitgliedschaft endet spätestens nach drei Wahlperioden.
Mit Ablauf der Wahlperiode 4.
_Gekürzt._
Sachverhalt
Eine ausgewogene Besetzung von Gremien stärkt die Vielfalt an Perspektiven, fördert eine gerechte sowie zeitgemäße Repräsentation und trägt zu einer höheren gesellschaftlichen Akzeptanz bei. Gleichzeitig ist die Einbindung von Nachwuchskräften von großer Bedeutung, um neue Impulse, innovative Ideen und langfristige Kontinuität in der politischen Arbeit sicherzustellen. Eine Kombination aus Erfahrung und neuen Perspektiven stärkt die Zukunftsfähigkeit und Legitimation politischer Entscheidungen.
Beschlussvorschlag
Die Vorlage wird mit der Maßgabe vertagt, dass die Verwaltung einen neuen Vorschlag vorlegt, der sowohl eine geschlechterparitätische Besetzung als auch einen angemessenen Anteil an Nachwuchstalenten berücksichtigt.
Stellungnahme der Verwaltung
Im Zuge der Beratungen zur Neubesetzung des Städtebau- und Gestaltungsbeirates ab 31.07.2026 (sh. __DS-Nr. 253413__ ) wurde in der Sitzung des Ausschuss für Planung, Bauen und Denkmalschutz am 20.05.2026 der Änderungsantrag der Grünen ( __DS-Nr. 253413-03__ ) ohne Votum in den Rat verwiesen.
Es wurde sich in der Sitzung darauf verständigt, dass die Punkte des Änderungsantrages der Grünen für zukünftige Verfahren zu berücksichtigen sind. Der Änderungsantrag sieht vor, bei zukünftigen Besetzungen des Städtebau- und Gestaltungsbeirats sowohl eine geschlechterparitätische Besetzung als auch einen angemessenen Anteil an Nachwuchstalenten zu berücksichtigen. Eine ausgewogene Besetzung von Gremien stärkt die Vielfalt an Perspektiven, fördert eine gerechte sowie zeitgemäße Repräsentation und trägt zu einer höheren gesellschaftlichen Akzeptanz bei. Gleichzeitig ist die Einbindung von Nachwuchskräften von großer Bedeutung, um neue Impulse, innovative Ideen und langfristige Kontinuität in der politischen Arbeit sicherzustellen. Eine Kombination a
_Gekürzt._