Originalquelle: ALLRIS-Original
253417 · 2025-06-25 · Beschlussvorlage · öffentlich
Die Verwaltung schlägt vor, dass die im Jahr 2024 mit den Trägern der freien Jugendhilfe zum Betrieb von Einrichtungen der Offenen Jugendarbeit in Bonn geschlossenen Förderverträge für die Jahre 2025/2026 verlängert werden.
Mit der Fortschreibung des Freizeitstättenbedarfsplans durch das Amt für Kinder, Jugend und Familie unter Beteiligung der AG 78 Jugendförderung und den Trägern der Einrichtungen der Offenen Jugendarbeit wird eine neue Verteilung der Fachkraftstellen anhand sozialräumlicher Indikatoren und qualitativer Standards der Arbeit unter Beachtung der finanziellen Mittel erfolgen. Eine Anpassung der Förderstruktur würde – vorbehaltlich der Vorlage des Planes sowie der politischen Beschlussfassung – ab 2027 vorgenommen.
Folgende Einrichtungen sollen nach den Richtlinien zur Förderung von Einrichtungen der Offenen Jugendarbeit in Bonn aktuell eine Förderung erhalten: - s. Anlage -
Durch verschiedene Beschlüsse des JHAs sind Veränderungen bei Trägerschaften von Einrichtungen erfolgt (siehe die vorig angeführten Beschlussvorlagen). Darüber hinaus gibt es bei den Einrichtungen in bisheriger Trägerschaft der Ev. Jugendhilfe Godesheim g GmbH Änderungen. Im Zuge einer internen
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