Originalquelle: [ALLRIS-Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2023420) # Besuchstickets in Gebieten mit flächendeckender kostenpflichtiger Parkraumbewirtschaftung 253419 · 2025-06-20 · Antrag · öffentlich Antragsteller: Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN Rolf Beu SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Gabi Mayer Die Linke-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Patrick Tollasz Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Karin Langer ## Sachverhalt Besuchertickets in Gebieten mit Parkraumbewirtschaftung sollen es ermöglichen, dass Anwohnende in Ausnahmefällen wie etwa der Mithilfe beim Umzug oder dem Besuch mobilitätseingeschränkter Verwandter ein Sonderticket bzw. eine Ausnahmegenehmigung aushändigen können, die die höheren Kosten eines bzw. mehrerer Tagestickets vermeidet. Da der Satz an Tickets nur einmal im Jahr und begrenzt auf die dann acht Tickets ausgegeben werden soll und zugleich auch gewisse Kosten entstehen, wird die richtige Ziellenkung der Parkraumbewirtschaftung nicht gefährdet. Grundsätzlich vergleichbare Angebote sind auch in anderen Städten für Parkraumbewirtschaftungszonen vorhanden (z.B. Essen, Hamburg). Für Mehrtages-Besucher*innen von Teilen der Altstadt/Nordstadt wäre das Parkhaus im Stadthaus eine geeignete Alternative, dort wird aber bisher – im Gegensatz etwa zum Beethovenparkhaus – kein attraktiveres 3-Tagesticket angeboten. ## Beschlussvorschlag 1. Die Verwaltung wird beauftragt, Anwohner*innen in einem Gebiet mit flächendeckender kostenpflichtiger Parkraumbewirtschaftung (wie jetzt in der Nordstadt) zukünftig die Möglichkeit anzubieten, einmal pro Jahr einen Satz von Besuchertickets (Ausnahmegenehmigungen) zu bestellen, die online, aber auch persönlich beantragt und zugesandt oder abgeholt werden können. 2. Der Ticketsatz soll aus sieben Tagestickets und einem Wochenticket bestehen und einmalig 45 EUR kosten. 3. Die Verwaltung wird gebeten, in Gesprächen mit der City Parkraum GmbH zu erwirken, dass für das Parkhaus „Stadthaus“ zukünftig ein vergünstigtes 3-Tagesticket angeboten wird, um Mehrtages-Besucher*innen der Nordstadt ein attraktiveres Angebot zu machen, ihr Fahrzeug dort abzustellen. ## Beratungsfolge - 2025-07-09 · Ausschuss für Mobilität und Verkehr · ungeändert beschlossen - 2025-09-04 · Rat · bei Anerkennung der Tagesordnung nicht aufgenommen oder vertagt - 2025-11-13 · Rat · bei Anerkennung der Tagesordnung nicht aufgenommen oder vertagt - 2025-12-11 · Rat · wg. Sitzungsabbruch nicht behandelt (vertagt) - 2025-12-15 · Rat · vertagt - mit Maßgabe - 2026-03-12 · Rat · bei Anerkennung der Tagesordnung nicht aufgenommen oder vertagt - 2026-05-07 · Rat · bei Anerkennung der Tagesordnung nicht aufgenommen oder vertagt - 2026-05-28 · Ausschuss für Mobilität und Verkehr · geändert beschlossen - 2026-06-11 · Rat · wg. Sitzungsabbruch nicht behandelt (vertagt) - 2026-06-15 · Rat · geändert beschlossen ## Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge) ### 253419-01 ST Besuchstickets in Gebieten mit flächendeckender kostenpflichtiger Parkraumbewirtschaftung {#nv-2023511} **Sachverhalt** Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung: Nach § 6 I StVG i. V. m. § 45 Abs. 1b StVO kann die Verwaltung im Einvernehmen mit der Gemeinde Parkmöglichkeiten für Bewohner*innen städtischer Quartiere mit erheblichem Parkraummangel durch Anordnung der Freistellung der Berechtigten von angeordneten Parkraumbewirtschaftungsmaßnahmen anordnen. Die Bundesstadt Bonn hat aufgrund der oftmals dichten Bebauung sowie der starken Frequentierung (Stand 2025: 277.980 Fahrzeuge in Bonn zugelassen) einzelner Stadtteile bereits früh mit der Einrichtung von Bewohnerparkgebieten begonnen und diese im Laufe der Zeit immer weiter ausgeweitet. Mit der Einrichtung des letzten Bewohnerparkgebiets (Nordstadt) bestehen innerhalb des Stadtgebiets 18 unterschiedliche Bewohnerparkgebiete. Jedoch sieht weder § 45 StVO noch § 46 StVO eine Ermächtigung für weitergehende Ausnahmen für den im Antrag vom 18.06.2025 bezeichneten Personenkreis vor. Die Bewohner der angeordneten Bewohnerparkgebiete werden bereits durch die Anwendung des § 45 Abs. 1b StVO privilegiert, da sie einen Bewohnerparkausweis beanspruchen können, der als Ausnahmeregelung von bestehenden Vorschriften zur Parkraumbewirtschaftung zu verstehen ist. _Gekürzt._ **Beschlussvorschlag** [__DS212060__](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/VO020?VOLFDNR=2003553) ) ist beabsichtigt, in allen Quartieren im gesamten Stadtgebiet, in denen ein hoher Parkdruck vorliegt und dies rechtlich möglich ist, schrittweise eine Parkraumbewirtschaftung einzuführen. Weiterhin sollen auch neue Parkzonen eingerichtet werden (In Planung: Bonn-Beuel). **Stellungnahme der Verwaltung** der Verwaltung Federführend: 33-4 Dienstleistungszentrum Beteiligt: 33 Bürgerdienste; 30 Amt für Recht und Versicherungen; OB-24 Programmbüro Mobilitätswende; Dezernat I Dokumente Dokument Vorlage Öffnet PDF-Datei 'Vorlage' in neuem Fenster Sammeldokument Öffnet PDF-Datei 'Sammeldokument öffentlich' in neuem Fenster Beratungsverlauf Öffnet PDF-Datei 'Beratungsverlauf' in neuem Fenster Aktionen personal Beratungsfolge ausblenden Beratungsfolge Beratungsfolge Status Datum Gremium Beschluss NA ● Geplant Rat Kenntnisnahme Sep 4, 2025 Sitzung des Rates bei Anerkennung der Tagesordnung nicht aufgenommen oder vertagt NA Nov 13, 2025 Sitzung des Rates (konstituierende Sitzung) bei Anerkennung der Tagesordnung nicht aufgenommen oder vertagt NA Dec 11, 2025 Sitzung des Rates wg. Sitzungsabbruch nicht behandelt (vertagt) NA Dec 15, 2025 Sitzung des Rates vertagt NA Mar 12, 2026 Sitzung des Rates bei Anerkennung der Tagesordnung nicht aufgenommen oder vertagt NA May 7, 2026 Sitzung des Rates bei Anerkennung der Tagesordnung nicht aufgenommen oder vertagt NA Jun 11, 2026 Sitzung des Rates ● Erledigt Ausschuss für Mobilität und Verkehr Kenntnisnahme May 28, 2026 Sitzung des Ausschusses für Mobil _Gekürzt._ ### 253419-02 AA Änderungsantrag der GRÜNEN - Besuchstickets in Gebieten mit flächendeckender kostenpflichtiger ParkraumbewirtschaftungAntrag zur Vorlage 253419 {#nv-2024933} **Sachverhalt** Die Nutzung des öffentlichen Raums ist in der Sondernutzungssatzung geregelt. Beispielsweise können Carsharing-Fahrzeuge im öffentlichen Raum gegen eine Gebühr abgestellt werden. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob eine ähnliche Regelung auch für die Fahrzeuge von Einrichtungen der Gesundheitsversorgung, möglich ist, die auf Parkplätze in der Nähe ihrer Praxisräume oder Dienststellen angewiesen sind. **Beschlussvorschlag** Die Verwaltung wird beauftragt für Einrichtungen der Gesundheitsversorgung die Möglichkeit zu schaffen, einzelne Fahrzeuge in Anwohnerparkgebieten abstellen zu können. Dazu kann die Sondernutzungssatzung überarbeitet werden. ### 253419-03 AA Änderungsantrag Grüne/Linke/Volt: Besuchstickets in Gebieten mit flächendeckender kostenpflichtiger ParkraumbewirtschaftungAntrag zur Vorlage 253419 {#nv-2024935} **Sachverhalt** Zu 1.: Die Erweiterung der Anspruchsberechtigung trägt einem Bedarf Rechnung. Das Verwaltungsgericht Aachen hat mit Urteil vom 19.02.2019 (2 K 1550/16) entschieden, dass die betreffende Regelung nicht zu beanstanden ist, da das „Wohnen“ bzw. der Hauptwohnsitz wesentlicher Bezugspunkt für die Erteilung eines Bewohnerparkausweises bleibt. Selbst wenn die Stadtverwaltung in Einzelfällen bereits so verfahren sollte, was begrüßt würde, sollte der Bereich der pflegenden Angehörigen grundsätzlich in diesem Zusammenhang befreit werden. Zu 2.: Die vorgeschlagene Regelung knüpft an die Regelung zu Ziff. 1 an, wahrt den Bezugspunkt zum Hauptwohnsitz und trägt dem Bedürfnis nach Flexibilisierung und insbesondere familiärem, sozialem Zusammenkommen Rechnung, wenn mobilitätseingeschränkten Angehörigen der Besuch mit wohnortnahem Parken vereinfacht werden soll. Die vorstehende Entscheidung des VG Aachen wird hier so ausgelegt, dass derartige Flexibilisierung vom kommunalen Ermessensspielraum gedeckt ist. Zu 3.: Der Antrag dient der Angebotsverbesserung im Bereich City/Nordstadt. **Beschlussvorschlag** Die Satzung über die Erteilung von Bewohnerparkausweisen wird um folgende Regelungstatbestände erweitert (1.-2.) und zudem wird Ziff. 3 beschlossen. 1. Familienangehörige oder nahestehende Personen, die eine nachweislich häuslich pflegebedürftige Person unterstützen, die ihren Hauptwohnsitz in einer Bewohnerparkzone haben, sind anspruchsberechtigt für einen Bewohnerparkausweis. Der Bewohnerparkausweis bezieht sich auf den Wohnsitz der pflegebedürftigen Person. Jeder Berechtigte erhält nur einen Bewohnerparkausweis für ein Kraftfahrzeug. 2. Volljährige Anwohner*innen in einem Gebiet mit flächendeckender kostenpflichtiger Parkraumbewirtschaftung (wie jetzt in der Nordstadt) sind unabhängig vom Bezug eines Bewohnerparkausweises zum einmal jährlichen Bezug eines Satzes von ermäßigten Parktickets in der Parkzone des Wohnortes berechtigt, die online, aber auch persönlich beantragt und zugesandt oder abgeholt werden können. Der Ticketsatz besteht aus sieben Tagestickets und einem Wochenticket zu Kosten in Höhe von einmalig 45 EUR. Der Einsatz der Tickets ist nicht fahrzeugbezogen gebunden. 3. Die Verwaltung wird gebeten, in Gesprächen mit der City Parkraum GmbH zu erwirken, dass für da _Gekürzt._ ### 253419-04 ST Besuchstickets in Gebieten mit flächendeckender kostenpflichtiger Parkraumbewirtschaftung {#nv-2025295} **Stellungnahme der Verwaltung** Beschluss des Rates vom 15.12.2025 (TOP 6.2): "Die Verwaltung wird beauftragt, nachfolgende Ziffer 1 aus dem Änderungsantrag von Grüne, Linke und Volt ( [__253419-03 AA__](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/VO020?VOLFDNR=2024935) ) vertieft zu prüfen und den Fachausschüssen zur Beratung vorzulegen: Familienangehörige oder nahestehende Personen, die eine nachweislich häuslich pflegebedürftige Person unterstützen, die ihren Hauptwohnsitz in einer Bewohnerparkzone haben, sind anspruchsberechtigt für einen Bewohnerparkausweis. Der Bewohnerparkausweis bezieht sich auf den Wohnsitz der pflegebedürftigen Person. Jeder Berechtigte erhält nur einen Bewohnerparkausweis für ein Kraftfahrzeug." Grundsätzlich begrüßt die Verwaltung jegliche Vorhaben zur Unterstützung pflegebedürftiger Personen bzw. ihrer pflegenden Angehörigen. Die Verwaltung kann aufgrund der rechtlichen Bestimmungen in § 45 Abs. 1 b Nr. 2 a der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und der Verwaltungsvorschrift zu § 45 StVO (VwV StVO - XI. Sonderparkberechtigung für Bewohner städtischer Quartiere (Bewohnerparkvorrechte), Rd-Nr.: 29 ff.) jedoch keine Bewohnerparkausweise für Angehörige oder nahestehenden Personen von pflege _Gekürzt._ ## Dokumente - Sammeldokument öffentlich ([Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/doc?DOCTYP=130&DOLFDNR=2994856&OTYP=41)) - Sammeldokument öffentlich ([Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/doc?DOCTYP=130&DOLFDNR=3004184&OTYP=41)) - Sammeldokument öffentlich ([Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/doc?DOCTYP=130&DOLFDNR=3057730&OTYP=41)) - Sammeldokument öffentlich ([Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/doc?DOCTYP=130&DOLFDNR=3057745&OTYP=41)) - Sammeldokument öffentlich ([Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/doc?DOCTYP=130&DOLFDNR=3068757&OTYP=41))