Originalquelle: ALLRIS-Original
Förderzuschüsse für Mietshaussyndikats- und vergleichbare genossenschaftliche Wohnprojekte
253420 · 2025-06-20 · Antrag · öffentlich
Antragsteller: Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN Prof. Dr. Detmar Jobst SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Max Biniek Die Linke-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Claudia Falk Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Fabio Sánchez Copano
Sachverhalt
Auf Grundlage eines Bürgerantrags hat der Bürgerausschuss Ende Juni 2024 die Unterstützung von o.g. Wohnprojekten beschlossen (Drs. 232244-04 AA). Aus pragmatischen Gründen soll nun die Variante eines direkten Kapitalzuschusses an entsprechende Genossenschaften (bei Realisierung) umgesetzt werden, da auf diesem Weg eine Förderung erreicht werden kann, die keine jahrelange Verwaltung und detaillierte Nachverfolgung von bereitgestellten Krediten erfordert. Die vertraglichen Kriterien sollen möglichst unkompliziert gefasst werden, aber gut überprüfbar sein.
Wohnprojekte nach dem Syndikatsmodell tragen in besonderer Weise zur langfristigen Sicherung bezahlbaren, gemeinschaftlichen Wohnraums bei, der dauerhaft dem Markt und der Spekulation entzogen ist. Sie erfüllen damit einen Gemeinwohlzweck. Sie zu fördern dient dem gesamtstädtischen Interesse.
Beschlussvorschlag
- Die Verwaltung wird beauftragt, ein Förderprogramm für Mietshausprojekte und vergleichbare Genossenschaften umzusetzen, das einen einmaligen, nicht rückzahlbaren Kapitalzuschuss im Regelfall in der Höhe von 10.000 EUR zum tatsächlich realisierten Projekt beinhaltet.
- Eine Förderung erhalten Projekte, die mit Mitgliedschaft im Mietshaussyndikat-Verbund umgesetzt werden. Die dauerhafte Mitgliedschaft wird gegenüber der Stadt nachgewiesen und von dieser ggf. überprüft. Projekte von Genossenschaften, die nicht in diesem verbindlichen Modell umgesetzt werden, müssen vertraglich eine min. 30jährige Nichtveräußerungsbindung, anteilig geförderten Wohnraum sowie eine maximal durchschnittliche Neuvertragsmiete verbindlich zusichern.
- Es stehen entsprechend des Beschlusses zum Haushalt 2025/26 (Drs. 240986-91 ST) zunächst 50.000 EUR zur Verfügung.
- Eine entsprechende Kontaktstelle für die Förderung soll im Bereich Wohnbauförderung benannt werden.
Beratungsfolge
- 2025-07-09 · Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit · ungeändert beschlossen
- 2025-09-04 · Rat · wg. Sitzungsabbruch nicht behandelt (vertagt)
- 2025-09-08 · Rat · ungeändert beschlossen
Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge)
253420-01 ST Förderzuschüsse für Mietshaussyndikats- und vergleichbare genossenschaftliche Wohnprojekte
Stellungnahme der Verwaltung
Die Verwaltung sieht angesichts des völlig erschöpften Bonner Wohnungsmarktes und den kontinuierlichen Steigerungen bei den Durchschnittsmieten ebenso die Notwendigkeit der Schaffung von zusätzlichen Möglichkeiten zur Ankurbelung des vor allem preisgedämpften Wohnungsbaus. Sie erarbeitet auf Basis der im Antrag formulierten Eckdaten derzeit Richtlinien für ein städtisches Förderprogramm für Projekte, die in Form des Mietshäusersyndikats oder vergleichbaren Genossenschaften realisiert werden sollen.
Kontaktstelle für die Anträge ist die Bewilligungsbehörde für Wohnraumfördermittel im Amt für Soziales und Wohnen. Eine Prüfung der Bonität der Antragstellenden ist jedoch im Amt für Soziales und Wohnen aus fachlichen Gründen nicht möglich.
Die Verwaltung wird im jeweiligen Einzelfall eine ersatzweise und/oder zusätzliche Förderung nach den Bestimmungen zur Wohnraumförderung des Landes NRW prüfen, die grundsätzlich auch für die Rechtsform des Mietshäusersyndikats möglich ist.
253420-02 Förderzuschüsse für Mietshaussyndikats- und vergleichbare genossenschaftliche Wohnprojekte
Sachverhalt
- Die Verwaltung wird beauftragt, ein Förderprogramm für Mietshausprojekte und vergleichbare Genossenschaften umzusetzen, das einen einmaligen, nicht rückzahlbaren Kapitalzuschuss im Regelfall in der Höhe von 10.000 EUR zum tatsächlich realisierten Projekt beinhaltet.
- Eine Förderung erhalten Projekte, die mit Mitgliedschaft im Mietshaussyndikat-Verbund umgesetzt werden. Die dauerhafte Mitgliedschaft wird gegenüber der Stadt nachgewiesen und von dieser ggf. überprüft. Projekte von Genossenschaften, die nicht in diesem verbindlichen Modell umgesetzt werden, müssen vertraglich eine min. 30-jährige Nichtveräußerungsbindung, anteilig geförderten Wohnraum sowie eine maximal durchschnittliche Neuvertragsmiete verbindlich zusichern.
- Es stehen entsprechend des Beschlusses zum Haushalt 2025/26 (DS __240986-91 ST__ ) zunächst 50.000 EUR zur Verfügung.
- Eine entsprechende Kontaktstelle für die Förderung soll im Bereich Wohnbauförderung benannt werden.
Beschlussvorschlag
- Die Verwaltung wird beauftragt, ein Förderprogramm für Mietshausprojekte und vergleichbare Genossenschaften umzusetzen, das einen einmaligen, nicht rückzahlbaren Kapitalzuschuss im Regelfall in der Höhe von 10.000 EUR zum tatsächlich realisierten Projekt beinhaltet.
- Eine Förderung erhalten Projekte, die mit Mitgliedschaft im Mietshaussyndikat-Verbund umgesetzt werden. Die dauerhafte Mitgliedschaft wird gegenüber der Stadt nachgewiesen und von dieser ggf. überprüft. Projekte von Genossenschaften, die nicht in diesem verbindlichen Modell umgesetzt werden, müssen vertraglich eine min. 30-jährige Nichtveräußerungsbindung, anteilig geförderten Wohnraum sowie eine maximal durchschnittliche Neuvertragsmiete verbindlich zusichern.
- Es stehen entsprechend des Beschlusses zum Haushalt 2025/26 (DS __240986-91 ST__ ) zunächst 50.000 EUR zur Verfügung.
- Eine entsprechende Kontaktstelle für die Förderung soll im Bereich Wohnbauförderung benannt werden.
Begründung
Der o.g. Beschlussvorschlag geht auf einen Antrag von Bündnis 90/GRÜNE, SPD, DIE LINKE und Volt (DS __253420__ ) zurück, der in der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit am 09.07.2025 mit Mehrheit gegen BBB angenommen wurde.
__Der Antrag war wie folgt begründet: __
Auf Grundlage eines Bürgerantrags hat der Bürgerausschuss Ende Juni 2024 die Unterstützung von o.g. Wohnprojekten beschlossen (DS __232244-04 AA).__ Aus pragmatischen Gründen soll nun die Variante eines direkten Kapitalzuschusses an entsprechende Genossenschaften (bei Realisierung) umgesetzt werden, da auf diesem Weg eine Förderung erreicht werden kann, die keine jahrelange Verwaltung und detaillierte Nachverfolgung von bereitgestellten Krediten erfordert. Die vertraglichen Kriterien sollen möglichst unkompliziert gefasst werden, aber gut überprüfbar sein.
Wohnprojekte nach dem Syndikatsmodell tragen in besonderer Weise zur langfristigen Sicherung bezahlbaren, gemeinschaftlichen Wohnraums bei, der dauerhaft dem Markt und der Spekulati
_Gekürzt._
Dokumente