Originalquelle: ALLRIS-Original
253421 · 2025-06-20 · Antrag · öffentlich
Antragsteller: Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN Dr. Beate Bänsch-Baltruschat SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Dr. Nico Janicke Die Linke-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Jules Schenkel Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Dr. Dominik Maxein
Die ansteigende Zahl von Fundtieren in Tierheimen in den letzten Jahren hat zahlreiche Kommunen dazu veranlasst, aus Gründen des Tierschutzes und für eine bessere Nutzung von räumlichen und finanziellen Ressourcen auf eine konsequentere Durchsetzung des Kastrationsgebots für Freigängerkatzen zu achten. Denn insbesondere die Schwierigkeiten in der räumlichen Unterbringung von Katzen nehmen in Tierheimen seit Jahren zu, zuletzt musste das Bonner Tierheim deshalb sogar einen Aufnahmestopp im Katzenbereich erklären. Eine vergleichbare Fristenregelung zur Kastration von Fundkatzen findet sich z.B. in der Katzenschutzverordnung des Rhein-Sieg-Kreises. Der häufigste Anwendungsfall des § 3 Abs. 2 n.F. dürfte die bloße Zustimmung der Stadt (Veterinärdienste) zu einer Kastration auf Anfrage des örtlichen Tierheimes im Rahmen der Fundtierversorgung sein.
Die Verwaltung wird gebeten, den beigefügten Entwurf einer Änderungssatzung zu prüfen und ggf. erforderliche Umformulierungen im Rahmen einer verwaltungsseitigen Beschlussvorlage zu diesem Antrag vorzunehmen, sodass ein abgestimmter Satzungsbeschluss in der Ratssitzung am 04.09.25 erfolgen kann.
Stellungnahme der Verwaltung
Aufgrund des inhaltlich, rechtlich umfassenden Klärungsbedarfs innerhalb der Verwaltung zwischen den Fachämtern bittet die Verwaltung um Vertagung.