Originalquelle: ALLRIS-Original
253423 · 2025-07-29 · Mitteilungsvorlage · öffentlich
Mitteilung:
Die Bundesstadt Bonn stellt nach § 2 des Vertrages zur Absicherung der Sportförderung zwischen der Bundesstadt Bonn und dem Stadtsportbund Bonn e.V. (Sportfördervertrag) seit dem Jahr 2019 laufende Haushaltsmittel in Höhe von 1, 6 Mio. Euro jährlich zum Zwecke der Sportförderung bereit.
In 2024 wurden die Fördermittel, die sich aufgrund von Übertragungen und Rückzahlungen aus 2023 auf rund 1, 638 Mio. Euro erhöht hatten, wie folgt eingesetzt:
Abschnitt I, Ziff. 2.5 Anmietungen 81.696, 04 Euro
Abschnitt I, Ziff. 3.1 Bau vereinseigener Anlagen 373.262, 28 Euro
Abschnitt I, Ziff. 3.2 Unterhaltung vereinseigener Anlage 281.781, 06 Euro
Abschnitt I, Ziff. 3.3 Investitionszuschüsse städtische Sportanlagen - Euro
Abschnitt I, Ziff. 4 Sportgeräte 44.445, 33 Euro
Abschnitt I, Ziff. 5.1 Jugendzuschuss 424.590, 00 Euro
Abschnitt I, Ziff. 5.2 Teilnahme DM 36.500, 00 Euro
Abschnitt I, Ziff. 6 Übungsleiterzuschuss 13.760, 00 Euro
Abschnitt I, Ziff. 7.1 Leistungssportförderung 94.350, 00 Euro
Abschnitt I, Ziff. 8 Modellprojekte - Euro
Abschnitt I, Ziff. 9.1 Sportveranstaltungen 81.696, 04 Euro
Ferner ist für das Pilotprojekt Pflege Kunstrasenplätze ein Betrag in Höh
_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=beschlussvorschlag und offset des Eintrags in weiter._