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Verwendung der Sportfördermittel 2024

253423 · 2025-07-29 · Mitteilungsvorlage · öffentlich

Beschlussvorschlag

Mitteilung:

Die Bundesstadt Bonn stellt nach § 2 des Vertrages zur Absicherung der Sportförderung zwischen der Bundesstadt Bonn und dem Stadtsportbund Bonn e.V. (Sportfördervertrag) seit dem Jahr 2019 laufende Haushaltsmittel in Höhe von 1, 6 Mio. Euro jährlich zum Zwecke der Sportförderung bereit.

In 2024 wurden die Fördermittel, die sich aufgrund von Übertragungen und Rückzahlungen aus 2023 auf rund 1, 638 Mio. Euro erhöht hatten, wie folgt eingesetzt:

Abschnitt I, Ziff. 2.5 Anmietungen 81.696, 04 Euro

Abschnitt I, Ziff. 3.1 Bau vereinseigener Anlagen 373.262, 28 Euro

Abschnitt I, Ziff. 3.2 Unterhaltung vereinseigener Anlage 281.781, 06 Euro

Abschnitt I, Ziff. 3.3 Investitionszuschüsse städtische Sportanlagen - Euro

Abschnitt I, Ziff. 4 Sportgeräte 44.445, 33 Euro

Abschnitt I, Ziff. 5.1 Jugendzuschuss 424.590, 00 Euro

Abschnitt I, Ziff. 5.2 Teilnahme DM 36.500, 00 Euro

Abschnitt I, Ziff. 6 Übungsleiterzuschuss 13.760, 00 Euro

Abschnitt I, Ziff. 7.1 Leistungssportförderung 94.350, 00 Euro

Abschnitt I, Ziff. 8 Modellprojekte - Euro

Abschnitt I, Ziff. 9.1 Sportveranstaltungen 81.696, 04 Euro

Ferner ist für das Pilotprojekt Pflege Kunstrasenplätze ein Betrag in Höh

_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=beschlussvorschlag und offset des Eintrags in weiter._

Beratungsfolge

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