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Antrag: Fortschreibung der Grundsätze der Projektförderung der drei Familienbildungsstätten

253424 · 2025-06-20 · Antrag · öffentlich

Antragsteller: Dr. Anne Segbers, Manuel Esser (beide Kinder- und Jugendring Bonn e.V.), Jean Pierre Schneider (Caritas Bonn), Hartmut Genings (Caritas Bonn), Andrea Steuernagel (Jugendfarm Bonn e.V.)

Sachverhalt

Die Grundsätze der Projektförderung der drei Familienbildungsstätten ab 2023 werden rückwirkend zum 1.1.2025 wie folgt geändert:

  1. Zuwendungsvoraussetzungen Die Mindestteilnehmendenzahl für Kursangebote beträgt in der Regel sechs Personen/Paare/Familien. In begründeten Ausnahmefällen kann diese Zahl unterschritten werden. Ausnahmefälle liegen vor, wenn: ein neues Kursformat oder eine neue Kursreihe eingeführt wird und eine Anschubphase erforderlich ist, pädagogische Gründe eine Durchführung mit weniger als sechs Teilnehmenden erfordern, bzw. für eine spezielle Zielgruppe nötig machen, organisatorische Rahmenbedingungen (z. B. Kursleitung, Werbung, Uhrzeit, Ort) eine geringere Teilnehmendenzahl begründen und dies in der nächsten Kursplanung entsprechend Berücksichtigung findet.

Dabei ist eine klare Abgrenzung von Bildungsangeboten für Kursgruppen zu Beratungsangeboten sicherzustellen. In jedem Fall ist eine schriftliche Begründung durch die Familienbildungsstätte erforderlich.

  1. Art, Umfang und Höhe der Zuwendung Die Zuwendung für ein Projekt/einen Kurs beträgt 26,00 Euro pro Unterrichtsstunde. Eine Unterrichtsstunde entspricht 45 Minuten. Beträgt eine Einheit eines Projektes/K

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Beschlussvorschlag

Die Grundsätze der Projektförderung der drei Familienbildungsstätten ab 2023 werden rückwirkend zum 1.1.2025 wie folgt geändert:

  1. Zuwendungsvoraussetzungen
  2. Die Mindestteilnehmendenzahl für Kursangebote beträgt in der Regel sechs Personen/Paare/Familien. In begründeten Ausnahmefällen kann diese Zahl unterschritten werden. Ausnahmefälle liegen vor, wenn:
  3. ein neues Kursformat oder eine neue Kursreihe eingeführt wird und eine Anschubphase erforderlich ist,
  4. pädagogische Gründe eine Durchführung mit weniger als sechs Teilnehmenden erfordern, bzw. für eine spezielle Zielgruppe nötig machen,
  5. organisatorische Rahmenbedingungen (z. B. Kursleitung, Werbung, Uhrzeit, Ort) eine geringere Teilnehmendenzahl begründen und dies in der nächsten Kursplanung entsprechend Berücksichtigung findet.

Dabei ist eine klare Abgrenzung von Bildungsangeboten für Kursgruppen zu Beratungsangeboten sicherzustellen. In jedem Fall ist eine schriftliche Begründung durch die Familienbildungsstätte erforderlich.

  1. Art, Umfang und Höhe der Zuwendung
  2. Die Zuwendung für ein Projekt/einen Kurs beträgt 26, 00 Euro pro Unterrichtsstunde. Eine Unterrichtsstunde entspricht 45 Minuten. Beträgt eine Einheit ei

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Begründung

Die aktuellen Grundsätze der Projektförderung der drei Familienbildungsstätten, die seit 2023 die förderrechtliche Grundlage für die Arbeit der Familienbildungsstätten bilden, werden von den Antragsstellenden im Großen und Ganzen positiv bewertet. Sie sollen jedoch auf Grund der gemachten praktischen Erfahrungen und wegen der aktuellen Preisentwicklungen in zwei Punkten angepasst werden.

Zum einen wünschen sich die Familienbildungsstätten eine größere Flexibilität bei der Mindestteilnehmendenzahl ihrer Kursangebote. Neben der bestehenden Ausnahmeregelung für neue Angebote hat sich gezeigt, dass es durchaus Kursangebote gibt, bei denen eine kleinere Teilnehmendenzahl pädagogisch sinnvoll ist. Außerdem können bestimmte „äußere“ Rahmenbedingungen dazu führen, dass die Mindestteilnehmendenzahl im Einzelfall unterschritten wird. Die Antragsstellenden schlagen vor, dass diese Unterschreitungen durch das Anrechnen anderer Kursangebote kompensiert werden soll.

Zudem schlagen die Antragsstellenden vor, die Zuwendungshöhe pro Unterrichtsstunde auf 26, 00 Euro zu erhöhen, um die aktuellen Preisentwicklungen nachzuvollziehen. Die städtische VHS zahlt nach ihren Honorarrichtlinien im Vergleic

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Beratungsfolge

Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge)

253424-01 ST Antrag: Fortschreibung der Grundsätze der Projektförderung der drei Familienbildungsstätten

Stellungnahme der Verwaltung

Das Amt für Kinder, Jugend und Familie der Bundesstadt Bonn fördert die drei Familienbildungsstätten Kath. Familienbildungsstätte Lennéstr, Haus der Familie und Werkstatt Friedenserziehung seit 2023 mit Zuwendungen zu Leistungen zur Förderung der Erziehung in der Familie im Rahmen einer eigenen Förderrichtlinie im Rahmen einer Projektförderung (s. __DS 220842__ ).Es werden dabei Angebote gefördert, die auf Bedürfnisse und Interessen sowie auf Erfahrungen von Familien in unterschiedlichen Lebenslagen und Erziehungssituationen eingehen, Familien in ihrer Gesundheitskompetenz stärken, die Familie zur Mitarbeit in Erziehungseinrichtungen und in Formen der Selbst- und Nachbarschaftshilfe besser befähigen, sowie junge Menschen auf Ehe, Partnerschaft und das Zusammenleben mit Kindern vorbereiten.

Nach Ziff. 2.2 der Förderrichtlinie erfolgt die Zuwendung bislang bei den Projekten bzw. Kursen, wenn die Teilnehmerzahl mindestens sechs Personen beträgt. Bei Angeboten für Paare mindestens sechs Paare und bei Angeboten für Familien bzw. Eltern(-teile) und Kinder mindestens sechs Familien.

Eine Unterschreitung der geforderten M

_Gekürzt._

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