Originalquelle: ALLRIS-Original
253441 · 2025-06-25 · Antrag · öffentlich
Antragsteller: Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN Friederike Dietsch SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Angelika Esch Die Linke-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Dr. Michael Faber Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Friederike Martin
Im Rahmen des Prozesses Kinderfreundliche Kommune haben Kinder und Jugendliche deutlich gemacht, dass sichere und selbstbestimmte Mobilität zu für sie wichtigen Orten – wie Schulen, Kitas, Spielplätzen oder Freizeiteinrichtungen – für ihren Alltag von zentraler Bedeutung ist. Besonders häufig wurde dabei der Wunsch nach einem sicheren Verkehrsraum geäußert, in dem sie sich angstfrei bewegen können.
Bereits heute gilt vor vielen Schulen und Kitas Tempo 30 – ein bewährtes Instrument zur Verbesserung der Verkehrssicherheit. Mit vergleichsweise geringem Aufwand kann diese Maßnahme auf weitere sensiblen Bereiche ausgeweitet werden, um dem berechtigten Anliegen der jungen Menschen Rechnung zu tragen.
Die Stadt Bonn unterstützt seit langem das Ziel, Tempo 30 im Stadtgebiet umfassender umzusetzen. Dies entspricht auch der Initiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten“ des Deutschen Städtetags, der sich Bonn angeschlossen hat. Allerdings sind der kommunalen Umsetzung durch die bisherige Straßenverkehrsordnung enge Grenzen gesetzt.
Mit der Novelle der StVO vom 21. März 2025 wurden neue Ausnahtbestände eingeführt, die eine rechtssichere Anordnung von Tempo 30 nun in we
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Die Verwaltung wird beauftragt, im Anschluss an die verabschiedete Verwaltungsvorschrift zur Novelle der Straßenverkehrsordnung vom 21. März 2025 eingehend zu prüfen, an welchen Stellen im Stadtgebiet rechtssicher neue Tempo-30-Zonen angeordnet und bestehende Lücken zwischen Abschnitten geschlossen werden können. Dabei soll besonderes Augenmerk auf Straßen und Bereiche gelegt werden, die regelmäßig von Kindern und Jugendlichen genutzt werden – etwa in der Nähe von Sport- und Spielplätzen, Freizeiteinrichtungen, Jugendzentren oder Musikschulen. Ziel ist es, die Verkehrssicherheit für junge Menschen spürbar zu erhöhen und sichere Wege im Alltag zu fördern.
Es soll dabei auch geprüft werden, ob die bereits ausgearbeiteten bzw. gerade in Bearbeitung befindlichen Schulwegpläne die Voraussetzungen erfüllen, die die neue Verwaltungsvorschrift zur StVO für „hochfrequentierte Schulwege“ vorsieht (z.B. Abstimmung mit Polizei und Straßenverkehrsbehörde).
Stellungnahme der Verwaltung
Die Verwaltung (Straßenverkehrsbehörde) prüft im Rahmen ihrer regelmäßigen Rundfahrten bereits die Anwendung neuer Tatbestandsmerkmale der StVO Änderung. Lückenschlüsse waren auch vor der Änderung bereits möglich, allerdings nur auf einer Länge von 300 m (jetzt 500 m). Dabei ist allerdings zu beachten, dass nach Rücksprache mit der Bezirksregierung nur gleiche Regelungen (also nicht dauerhaft und temporär) auf einer Strecke kombiniert werden können.
Tatbestand hochfrequentierter Schulweg:
Die Bundesstadt Bonn beteiligt sich dank eines Letter of Intent (LOI) am Projekt SAFER („Sicheres, algorithmen-basiertes Fußgängerrouting“). Dieser LOI ermöglicht es Bonn, aktiv an der Entwicklung eines digitalen Routingsystems für Fußgänger*innen mitzuwirken – mit besonderem Fokus auf Schulwege. Ziel des Projekts ist es, mithilfe eines sogenannten Routing-Graphen zu berechnen, wo Kinder tatsächlich Straßen queren. Diese Daten bilden die Grundlage, um Schulwege objektiv zu analysieren und gezielt Maßnahmen wie Tempo 30 auf hochfrequentierten Routen umzusetzen.
Ein erster Prototyp, der stadtweit Grundschulwege in Bonn abbildet, soll bereits im Herbst 2025 vorliegen. Darauf aufbauend können diese
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