Originalquelle: ALLRIS-Original
253452 · 2025-07-03 · Mitteilungsvorlage · öffentlich
Mitteilung:
In der Poppeldorfer Allee befindet sich seit Sommer 2024 eine Substitutionspraxis in der ein nicht unerheblicher Anteil der örtlichen Substitutionspatienten von zwei Ärzten versorgt wird.
Der bisherige Standort musste aufgrund einer privatrechtlichen Räumungsklage aufgegeben werden, sodass diese an die bereits genehmigten Räumlichkeiten in der Poppelsdorfer Allee verlegt wurde.
Die Praxisverlegung stellte zunächst kein Problem dar. Da jedoch sich der Patientenstamm und die Praxisfläche vergrößert hatten, war eine neue Baugenehmigung zur Erweiterung der Praxis erforderlich.
Nach umfangreichen Gesprächen, Ortsbesichtigungen und Abstimmungen mit den beteiligten Ämtern wurde die Baugenehmigung zur Nutzungserweiterung der Substitutionspraxis am 06.01.2025 erteilt. Diese Genehmigung wurde von einem Nachbarn beklagt und der Klage wurde im Eilverfahren am 02.06.2025 vom Verwaltungsgericht stattgegeben. Somit fällt die Praxis auf ihre ursprüngliche Genehmigung zurück. Gegen den Beschluss wurde vom Antragsteller Beschwerde beim OVG eingelegt.
Streitpunkt ist der Gebietserhaltungsanspruch, da das Gebäude im Allgemeinen Wohngebiet liegt und das Verwaltungsgericht die Auff
_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=beschlussvorschlag und offset des Eintrags in weiter._