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Bürgerantrag: Errichtung einer Seniorenstätte in Holzlar

253454 · 2025-07-03 · Anregungen und Beschwerden · öffentlich

Sachverhalt

Inhalt der Anregungen und Beschwerden

Der Antrag lautet:

  1. Christ-König Holzlar bittet um Prüfung bei der Eigentümerin oder deren Nachfolger, ob das Grundstück für eine bauliche Nutzung durch eine Seniorenstätte zur Verfügung gestellt werden könnte.
  2. Der Familienkreis Christ-König Holzlar bittet die Stadt um Prüfung, ob das Grundstück oder Teilbereiche davon, für eine Bebauung durch eine Stätte für Senioren genutzt werden kann, d.h., ob eine Bebauung möglich ist.
  3. Sollten die beiden ersten Prüfungen mit ja beantwortet werden, bittet der Familienkreis Christ-König Holzlar die Stadt um Prüfung, ob, wie und wann die Errichtung einer Stätte für Seniorinnen und Senioren durch die Stadt Bonn möglich ist.

Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.

Beschlussvorschlag

Inhalt der Anregungen und Beschwerden

Der Antrag lautet:

  1. Christ-König Holzlar bittet um Prüfung bei der Eigentümerin oder deren Nachfolger, ob das Grundstück für eine bauliche Nutzung durch eine Seniorenstätte zur Verfügung gestellt werden könnte.
  2. Der Familienkreis Christ-König Holzlar bittet die Stadt um Prüfung, ob das Grundstück oder Teilbereiche davon, für eine Bebauung durch eine Stätte für Senioren genutzt werden kann, d.h., ob eine Bebauung möglich ist.
  3. Sollten die beiden ersten Prüfungen mit ja beantwortet werden, bittet der Familienkreis Christ-König Holzlar die Stadt um Prüfung, ob, wie und wann die Errichtung einer Stätte für Seniorinnen und Senioren durch die Stadt Bonn möglich ist.

Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.

Begründung

ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.

Beratungsfolge

Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge)

253454-01 ST Vertagungsstellungnahme: Errichtung einer Seniorenstätte in Holzlar

Stellungnahme der Verwaltung

Die notwendigen verwaltungsinternen Abstimmungen konnten noch nicht abgeschlossen werden. Daher bittet die Verwaltung um Vertagung.

Dokumente