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Bürgerantrag: Überprüfung zur Kooperationsvereinbarung SEVAS und der Verkehrsführung "An der Josefshöhe"

253456 · 2025-07-07 · Anregungen und Beschwerden · öffentlich

Sachverhalt

Der Antrag lautet:

Mit diesem Bürgerantrag bitte ich die Bezirksvertretung Bonn darum, das Verwaltungshandeln der Stadt Bonn zur Ausweisung von LKW-Vorrangrouten unter SEVAS einer Prüfung zu unterziehen.

_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=sachverhalt und offset des Eintrags in weiter._

Beschlussvorschlag

Der Antrag lautet:

Mit diesem Bürgerantrag bitte ich die Bezirksvertretung Bonn darum, das Verwaltungshandeln der Stadt Bonn zur Ausweisung von LKW-Vorrangrouten unter SEVAS einer Prüfung zu unterziehen.

_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=beschlussvorschlag und offset des Eintrags in weiter._

Begründung

ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.

Beratungsfolge

Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge)

253456-01 ST Bürgerantrag: Überprüfung zur Kooperationsvereinbarung SEVAS und der Verkehrsführung "An der Josefshöhe"

Stellungnahme der Verwaltung

Aufgrund umfangreicher Abstimmungserfordernisse zwischen mehreren Ämtern bittet die Verwaltung um Vertagung.

253456-02 ST Bürgerantrag: Überprüfung zur Kooperationsvereinbarung SEVAS und der Verkehrsführung "An der Josefshöhe" - Stellungnahme der Verwaltung

Stellungnahme der Verwaltung

Die Einbindung der Stadt Bonn in das Projekt SEVAS erfolgte auf Basis einer Kooperationsvereinbarung mit dem Land NRW. Diese sieht vor, dass Kommunen eigenverantwortlich Vorrangrouten definieren und in das System einpflegen. Die Ausweisung der Straßen erfolgte in diesem Rahmen. Die zeitweise als LKW-Vorrangroute in der Software aufgelistete Straße An der Josefshöhe, ist mittlerweile dort nicht mehr als LKW-Vorrangroute ausgewiesen. LKW-Vorrangrouten wurden nicht der Politik zur Beschlussfassung vorgelegt, da sich die Routen aus der gewachsenen Stadt Bonn und dem Umland ergeben. Die Straßen wurden seinerzeit für den Verkehr gewidmet. An der zulässigen Nutzung der Straßen änderte sich durch die Eintragung in SEVAS daher nichts. Aus Sicht der Verwaltung war eine Beschlussfassung der Politik daher nicht erforderlich. Eine gesonderte Beschlussfassung über Vorrangrouten war auch nach Ansicht des Verwaltungsgerichts rechtlich nicht erforderlich, sodass ein Rechtsverstoß hieraus nicht abzuleiten ist.

Ziel der Software ist es, LKW-Fahrer*innen einen für sie sinnvollen Weg aufzuzeigen. Kriterien hierfür sind der Ausbau der Straße, Gewichtsbegrenzungen bei Brücken, Durchfahrtshöhen bei Unter

_Gekürzt._

Dokumente