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Bürgerantrag: Überprüfung zur Kooperationsvereinbarung SEVAS und der Verkehrsführung "An der Josefshöhe"
253456 · 2025-07-07 · Anregungen und Beschwerden · öffentlich
Sachverhalt
Der Antrag lautet:
Mit diesem Bürgerantrag bitte ich die Bezirksvertretung Bonn darum, das Verwaltungshandeln der Stadt Bonn zur Ausweisung von LKW-Vorrangrouten unter SEVAS einer Prüfung zu unterziehen.
- Ein Rechtsgutachten ist zu erstellen. Die Oberbürgermeisterin der Stadt Bonn und die Verwaltung werden gebeten, eine Stellungnahme abzugeben.
- Die Immissionslage ist so nicht hinnehmbar. Ich bitte darum, dass die Oberbürgermeisterin für die Vorgehensweise der Verwaltung einsteht und sich nunmehr um eine umgehende Schadensbegrenzung bemüht.
- Ich beantrage hiermit für das reine Wohngebiet mit 4 sozialen Einrichtungen in der Straße „An der Josefshöhe“ lärmmindernde Maßnahmen. Als da wären: LKW-Durchfahrtverbot, niedrige Tonnagebegrenzung bei Tag und Nacht, Einbahnstraßenregelung und/oder der Straßenumbau – wie in der Bornheimer Straße. Selbst die Pariser Straße, die durch ein Gewerbegebiet führt, ist mit 7,5 t ausgeschildert!
- Ich bitte zu prüfen, ob noch weitere schützenswerte Bonner Wohngebiete nicht hätten unter SEVAS gelistet werden dürfen. Falls ja, ist eine Rücknahme zu veranlassen.
- Ich bitte zu prüfen, ob die Stadt Bonn bei der Ausweisung der LKW-Vorrangrouten folg
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Beschlussvorschlag
Der Antrag lautet:
Mit diesem Bürgerantrag bitte ich die Bezirksvertretung Bonn darum, das Verwaltungshandeln der Stadt Bonn zur Ausweisung von LKW-Vorrangrouten unter SEVAS einer Prüfung zu unterziehen.
- Ein Rechtsgutachten ist zu erstellen. Die Oberbürgermeisterin der Stadt Bonn und die Verwaltung werden gebeten, eine Stellungnahme abzugeben.
- Die Immissionslage ist so nicht hinnehmbar. Ich bitte darum, dass die Oberbürgermeisterin für die Vorgehensweise der Verwaltung einsteht und sich nunmehr um eine umgehende Schadensbegrenzung bemüht.
- Ich beantrage hiermit für das reine Wohngebiet mit 4 sozialen Einrichtungen in der Straße „An der Josefshöhe“ lärmmindernde Maßnahmen. Als da wären: LKW-Durchfahrtverbot, niedrige Tonnagebegrenzung bei Tag und Nacht, Einbahnstraßenregelung und/oder der Straßenumbau – wie in der Bornheimer Straße. Selbst die Pariser Straße, die durch ein Gewerbegebiet führt, ist mit 7, 5 t ausgeschildert!
- Ich bitte zu prüfen, ob noch weitere schützenswerte Bonner Wohngebiete nicht hätten unter SEVAS gelistet werden dürfen. Falls ja, ist eine Rücknahme zu veranlassen.
- Ich bitte zu prüfen, ob die Stadt Bonn bei der Ausweisung der LKW-Vorrangrouten fol
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Begründung
ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.
Beratungsfolge
- 2025-09-03 · Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger · vertagt
- 2026-04-29 · Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger · erledigt
Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge)
253456-01 ST Bürgerantrag: Überprüfung zur Kooperationsvereinbarung SEVAS und der Verkehrsführung "An der Josefshöhe"
Stellungnahme der Verwaltung
Aufgrund umfangreicher Abstimmungserfordernisse zwischen mehreren Ämtern bittet die Verwaltung um Vertagung.
253456-02 ST Bürgerantrag: Überprüfung zur Kooperationsvereinbarung SEVAS und der Verkehrsführung "An der Josefshöhe" - Stellungnahme der Verwaltung
Stellungnahme der Verwaltung
Die Einbindung der Stadt Bonn in das Projekt SEVAS erfolgte auf Basis einer Kooperationsvereinbarung mit dem Land NRW. Diese sieht vor, dass Kommunen eigenverantwortlich Vorrangrouten definieren und in das System einpflegen. Die Ausweisung der Straßen erfolgte in diesem Rahmen. Die zeitweise als LKW-Vorrangroute in der Software aufgelistete Straße An der Josefshöhe, ist mittlerweile dort nicht mehr als LKW-Vorrangroute ausgewiesen. LKW-Vorrangrouten wurden nicht der Politik zur Beschlussfassung vorgelegt, da sich die Routen aus der gewachsenen Stadt Bonn und dem Umland ergeben. Die Straßen wurden seinerzeit für den Verkehr gewidmet. An der zulässigen Nutzung der Straßen änderte sich durch die Eintragung in SEVAS daher nichts. Aus Sicht der Verwaltung war eine Beschlussfassung der Politik daher nicht erforderlich. Eine gesonderte Beschlussfassung über Vorrangrouten war auch nach Ansicht des Verwaltungsgerichts rechtlich nicht erforderlich, sodass ein Rechtsverstoß hieraus nicht abzuleiten ist.
Ziel der Software ist es, LKW-Fahrer*innen einen für sie sinnvollen Weg aufzuzeigen. Kriterien hierfür sind der Ausbau der Straße, Gewichtsbegrenzungen bei Brücken, Durchfahrtshöhen bei Unter
_Gekürzt._
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