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Bürgerantrag: Verkehrsberuhigende Maßnahmen im Bereich Geislarstraße/Ortseingang Geislar

253473 · 2025-07-07 · Anregungen und Beschwerden · öffentlich

Beschlussvorschlag

Inhalt der Anregungen und Beschwerden

Der Antrag ist auf die Einrichtung von verkehrsberuhigende Maßnahmen im Bereich der Geislarstraße/Ortseingang Geislar gerichtet.

Einzelheiten zu den Maßnahmen und zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.

Begründung

ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.

Beratungsfolge

Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge)

253473-01 ST Bürgerantrag: Verkehrsberuhigende Maßnahmen im Bereich Geislarstraße/Ortseingang Geislar

Stellungnahme der Verwaltung

Aufgrund umfangreicher verwaltungsinterner Abstimmungserfordernisse bittet die Verwaltung um Vertagung.

253473-03 ST Bürgerantrag: Verkehrsberuhigende Maßnahmen im Bereich Geislarstraße/Ortseingang Geislar

Begründung

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Zu 1. Die Verwaltung hält an den bestehenden Fahrbahnschwellen (ÖPNV-Kissen) in der Geislarstraße fest, da diese im Vergleich zu rein optischen Maßnahmen das effektivste Mittel zur Einhaltung der vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h darstellen. Ohne diese Barrieren ist erfahrungsgemäß mit einer Zunahme von Geschwindigkeitsüberschreitungen zu rechnen, während die Überrollgeräusche bei Einhaltung des Tempos und technisch einwandfreien Fahrzeugen als moderat zu bewerten sind. Die Verwaltung hat bereits mehrere Geschwindigkeitsmessungen auf der Geislarstraße durchgeführt, wobei die Überschreitungsquote als gering einzustufen ist. Weitere Geschwindigkeitskontrollen werden in der Geislarstraße im Bereich des Schulweges/Vilicher Bach eingeplant. Zur weiteren Unterstützung der Akzeptanz und als permanente Erinnerung an die geltende Höchstgeschwindigkeit wird zusätzlich die Aufbringung von großflächigen „30“-Piktogrammen auf der Fahrbahn empfohlen.

Die vorgeschlagenen Grünbeete zur Fahrbahnverengung werden als Ersatz für die ÖPNV-Kissen kritisch gesehen. Da die Linien 540 und 640 diesen Abschnitt befahren, würden alternierende Verengungen die Fahrdynamik des Busverkehrs d

_Gekürzt._

Stellungnahme der Verwaltung

  1. Die Verwaltung hält an den bestehenden ÖPNV-Kissen fest, da diese das effektivste Mittel zur Einhaltung der vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit von 30km/h darstellen.
  2. Die Verwaltung empfiehlt einen Fußgängerüberweg über die Geislarstraße auf Höhe des Vilicher Bachs einzurichten.

__Begründung: __

Zu 1. Die Verwaltung hält an den bestehenden Fahrbahnschwellen (ÖPNV-Kissen) in der Geislarstraße fest, da diese im Vergleich zu rein optischen Maßnahmen das effektivste Mittel zur Einhaltung der vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h darstellen. Ohne diese Barrieren ist erfahrungsgemäß mit einer Zunahme von Geschwindigkeitsüberschreitungen zu rechnen, während die Überrollgeräusche bei Einhaltung des Tempos und technisch einwandfreien Fahrzeugen als moderat zu bewerten sind. Die Verwaltung hat bereits mehrere Geschwindigkeitsmessungen auf der Geislarstraße durchgeführt, wobei die Überschreitungsquote als gering einzustufen ist. Weitere Geschwindigkeitskontrollen werden in der Geislarstraße im Bereich des Schulweges/Vilicher Bach eingeplant. Zur weiteren Unterstützung der Akzeptanz und als permanente Erinnerung an die geltende Höchstgeschwindigkeit wird zusätzlich die

_Gekürzt._

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