Originalquelle: ALLRIS-Original

Bürgerantrag: Kontrollen des Alkoholverzehrverbots an den Kiosken in der Bonner Altstadt

253527 · 2025-07-29 · Anregungen und Beschwerden · öffentlich

Beschlussvorschlag

Inhalt der Anregungen und Beschwerden

Der Antrag lautet:

Ich beantrage eine regelmäßige Kontrolle der Einhaltung des Alkohol-Verzehrverbots an den Kiosken in der Altstadt durch Mitarbeiter des Ordnungsamtes, insbesondere auch schon nachmittags und am frühen Abend und an den Kiosken, die Sitzgelegenheiten geschaffen haben. Außerdem bitte ich darum, bei der Genehmigung der Umwidmung von Parkplätzen zu Sitzgelegenheiten an Kiosken zu berücksichtigen, dass dort früher oder später getrunken wird, was zu einer weiteren Normalisierung des Alkoholkonsums auf der Straße und damit zu einer weiter anwachsenden Lärmbelastung der Anwohner führt.

Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.

Begründung

ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.

Stellungnahme der Verwaltung

erledigt durch Stellungnahme der Verwaltung: https://www.bonn.sitzung-online.de/public/to020?TOLFDNR=2081094

Beratungsfolge

Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge)

253527-01 ST Bürgerantrag: Kontrollen des Alkoholverzehrverbots an den Kiosken in der Bonner Altstadt

Sachverhalt

__Inhalt der Stellungnahme:__

Der kommunale Ordnungsdienst kontrolliert die Einhaltung des Alkohol-Verzehr-Verbotes an den Kiosken in der Altstadt bereits im Auftrag durch das Gewerbeamt, eigeninitiativ und aufgrund von eingehenden Beschwerden.

Das Konzept für Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit stellt auch die Altstadt als Kontrollpunkt in den Fokus, die durch angepasste personelle Ausstattung gezielt kontrolliert werden soll.

Aktuell finden die Kontrollen im Rahmen der personellen Möglichkeiten statt.

__Beschlussvorschlag für den Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger:__

Der Antragstellende wird entsprechend den Ausführungen der Stellungnahme der Verwaltung über die hierfür maßgeblichen Gründe unterrichtet. Der Bürgerantrag ist somit im Sinne der Stellungnahme erledigt. Mit diesem Votum und der Beratung im Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt.

Stellungnahme der Verwaltung

Der kommunale Ordnungsdienst kontrolliert die Einhaltung des Alkohol-Verzehr-Verbotes an den Kiosken in der Altstadt bereits im Auftrag durch das Gewerbeamt, eigeninitiativ und aufgrund von eingehenden Beschwerden.

Das Konzept für Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit stellt auch die Altstadt als Kontrollpunkt in den Fokus, die durch angepasste personelle Ausstattung gezielt kontrolliert werden soll.

Aktuell finden die Kontrollen im Rahmen der personellen Möglichkeiten statt.

__Beschlussvorschlag für den Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger: __

Der Antragstellende wird entsprechend den Ausführungen der Stellungnahme der Verwaltung über die hierfür maßgeblichen Gründe unterrichtet. Der Bürgerantrag ist somit im Sinne der Stellungnahme erledigt. Mit diesem Votum und der Beratung im Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt.

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