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253539 · 2025-07-24 · Anregungen und Beschwerden · öffentlich
Inhalt der Anregungen und Beschwerden
Der Antrag lautet: gemäß § 24 der Gemeindeordnung NRW stelle ich folgenden Bürgerantrag: Antrag: Die Stadt Bonn wird gebeten zu prüfen und darauf hinzuwirken, dass Schüler*innen privater, staatlich anerkannter Ersatzschulen bei der Preisgestaltung des VRS-Schülertickets finanziell gleichgestellt werden mit Schüler*innen städtischer Schulen. Insbesondere wird beantragt:
Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.
ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.
erledigt durch Stellungnahme der Verwaltung: https://www.bonn.sitzung-online.de/public/to020?TOLFDNR=2081095
Stellungnahme der Verwaltung
Die finanzielle Beteiligung des Schulträgers an Fahrkosten der Schüler*innen ist in der Verordnung zur Ausführung des § 97 Abs. 4 Schulgesetz (Schülerfahrkostenverordnung - SchfkVO) geregelt. Danach entscheidet __jeder Schulträger__ selbstständig im Rahmen dieser Verordnung über Art und Umfang der Schülerbeförderung (vgl. § 3 SchfkVO). In Bonn gibt es neben der Stadt Bonn auch noch verschiedene private Schulträger, die über die Fahrkosten und damit auch das Angebot des Schülertickets in eigener Zuständigkeit selbstständig entscheiden.
Die Stadt Bonn hat sich im Rahmen der Schülerticket-Modelle für das sogenannte Subventionsmodell entschieden. Der monatliche Ticketpreis des Schülertickets im Subventionsmodell ist unabhängig von der jeweiligen Abnahmequote an einzelnen Schulen. Ein günstiger Angebotspreis entsteht dadurch, dass der Ticketpreis für alle Schüler*innen durch Zahlungen der Kommune gesenkt wird, wodurch ein einheitlicher und niedrigerer Preis für alle Schüler*innen, unabhängig vom Wohnort, ermöglicht wird.
Zusätzlich zu dieser Preisgestaltung durch den Schulträger im Rahmen der Wahl des Schülerticketmodells verpflichtet die Schülerfahrkostenverordnung den Schulträger un
_Gekürzt._