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Bürgerantrag: Gleichstellung von Schüler\*innen privater Schulen bei der Preisgestaltung für das VRS-Schülerticket

253539 · 2025-07-24 · Anregungen und Beschwerden · öffentlich

Beschlussvorschlag

Inhalt der Anregungen und Beschwerden

Der Antrag lautet: gemäß § 24 der Gemeindeordnung NRW stelle ich folgenden Bürgerantrag: Antrag: Die Stadt Bonn wird gebeten zu prüfen und darauf hinzuwirken, dass Schüler*innen privater, staatlich anerkannter Ersatzschulen bei der Preisgestaltung des VRS-Schülertickets finanziell gleichgestellt werden mit Schüler*innen städtischer Schulen. Insbesondere wird beantragt:

  1. Die Integration privater Schulen in die bestehende Rahmenvereinbarung der Stadt Bonn mit dem VRS oder 2. Ein städtischer Zuschuss, der die Preisdifferenz zum städtischen Schulmodell ausgleicht. 3. Eine Überprüfung, ob die derzeitige Ungleichbehandlung mit dem Gleichheitsgrundsatz aus Art. 3 GG und dem Bildungszugangsprinzip vereinbar ist – insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Stadt Bonn nicht ausreichend städtische Schulplätze zur Verfügung stellt.

Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.

Begründung

ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.

Stellungnahme der Verwaltung

erledigt durch Stellungnahme der Verwaltung: https://www.bonn.sitzung-online.de/public/to020?TOLFDNR=2081095

Beratungsfolge

Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge)

253539-01 ST Gleichstellung von Schüler*innen privater Schulen bei der Preisgestaltung für das VRS-Schülerticket

Stellungnahme der Verwaltung

Die finanzielle Beteiligung des Schulträgers an Fahrkosten der Schüler*innen ist in der Verordnung zur Ausführung des § 97 Abs. 4 Schulgesetz (Schülerfahrkostenverordnung - SchfkVO) geregelt. Danach entscheidet __jeder Schulträger__ selbstständig im Rahmen dieser Verordnung über Art und Umfang der Schülerbeförderung (vgl. § 3 SchfkVO). In Bonn gibt es neben der Stadt Bonn auch noch verschiedene private Schulträger, die über die Fahrkosten und damit auch das Angebot des Schülertickets in eigener Zuständigkeit selbstständig entscheiden.

Die Stadt Bonn hat sich im Rahmen der Schülerticket-Modelle für das sogenannte Subventionsmodell entschieden. Der monatliche Ticketpreis des Schülertickets im Subventionsmodell ist unabhängig von der jeweiligen Abnahmequote an einzelnen Schulen. Ein günstiger Angebotspreis entsteht dadurch, dass der Ticketpreis für alle Schüler*innen durch Zahlungen der Kommune gesenkt wird, wodurch ein einheitlicher und niedrigerer Preis für alle Schüler*innen, unabhängig vom Wohnort, ermöglicht wird.

Zusätzlich zu dieser Preisgestaltung durch den Schulträger im Rahmen der Wahl des Schülerticketmodells verpflichtet die Schülerfahrkostenverordnung den Schulträger un

_Gekürzt._

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