Originalquelle: ALLRIS-Original

Parksituation Alt-Tannenbusch, hier: Stolpstraße, Stettiner Straße, Marienburger Straße und Schneidemühler Straße

253540 · 2025-08-14 · Mitteilungsvorlage · öffentlich

Beschlussvorschlag

Mitteilung:

Ende des vergangenen Jahres erreichte die Verwaltung eine Anfrage, ob in der Stolpstraße, der Stettiner Straße und der Marienburger Straße das Parken auf dem Gehweg entlang der Garagenhöfe analog zur Situation in der Schneidemühler Straße durch eine Markierung bzw. Beschilderung legalisiert werden könnte (vgl. Anlage 1 & 2).

Die Verwaltung hat daraufhin die Situation vor Ort überprüft sowie eine Aktenrecherche zur Markierung in der Schneidemühler Straße durchgeführt. Dabei wurde festgestellt, dass keinerlei Unterlagen bzw. Anordnung für die Markierung in der Schneidemühler Straße vorliegen. Darüber hinaus ist das Parken in der Stolpstraße, der Stettiner Straße sowie der Marienburger Straße im aktuellen Zustand als regelwidriges Gehwegparken einzustufen. Die teilweise vorhandenen Schilder sind nicht seitens der Stadt Bonn angeordnet und installiert worden und besitzen dadurch keine verkehrsrechtlich bindende Wirkung. Überdies kann eine Markierung von Senkrechtparkständen aufgrund der in Verbindung mit dem zugelassenen Längsparken auf der Fahrbahn gemäß RASt06 (Richtlinie zur Anlage von Stadtstraßen) nicht ausreichenden Rückstoßtiefen, nicht umgesetzt werden.

In A

_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=beschlussvorschlag und offset des Eintrags in weiter._

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