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253547 · 2025-08-11 · Beschlussvorlage · öffentlich
__Beschlussvorschlag:__
Der Rat der Stadt Bonn stimmt der Vorlage zu und beauftragt die Verwaltung:
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__Beschlussvorschlag: __
Der Rat der Stadt Bonn stimmt der Vorlage zu und beauftragt die Verwaltung:
a. __Am Domhof__ mit Einbezug der Planung einer neuen Turnhalle
b. __Andreasschule__
c. __Paul-Gerhardt-Schule__
_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=beschlussvorschlag und offset des Eintrags in weiter._
Aufgrund steigender Schülerzahlen und mit Inkrafttreten des gesetzlichen Rechtsanspruchs auf einen OGS-Platz für alle Grundschüler ab dem 01. August 2026 entsteht für die Stadt Bonn erheblicher Handlungsbedarf zum Ausbau der schulischen Infrastruktur.
Die Verwaltung verfolgt ein umfassendes Schulbauprogramm, das auf Grundlage bedarfsorientierter Raumprogramme und Machbarkeitsstudien umgesetzt wird. Die Machbarkeitsstudien berücksichtigen die individuellen baulichen, funktionalen und pädagogischen Anforderungen sowie die örtlichen Gegebenheiten der jeweiligen Schulstandorte.
Zur strukturierten Umsetzung hat die Verwaltung auf Grundlage der vorliegenden Machbarkeitsstudien die identifizierten Einzelmaßnahmen in insgesamt fünf Umsetzungspakete gegliedert. Die Bildung dieser Pakete erfolgte in enger Abstimmung zwischen dem Städtischen Gebäudemanagement (SGB) und dem Schulamt (Amt 40) unter Berücksichtigung pädagogischer, baulicher und organisatorischer Aspekte. Ziel der Bündelung war eine priorisierte, planungslogisch abgestimmte und innerhalb der verfügbaren Kapazitäten realisierbare Abfolge der Maßnahmen. Dabei wurden insbesondere Kriterien wie die Dringlichkeit einzelner Standorte
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Stellungnahme der Verwaltung
In ihrer Sitzung am 27.08.2025 hat die Bezirksvertretung Bad Godesberg im Rahmen ihrer Anhörung erklärt, dass für die Schulbauten in Bad Godesberg (Punkte A und B) die Bezirksvertretung Bad Godesberg zuständig sei.
Das SGB nimmt wie folgt Stellung dazu:
Bei den genannten Projekten würde -jeweils einzeln betrachtet- die Zuständigkeit nach § 7 Abs. 2 a) der Bezirkssatzung bei den Bezirksvertretungen liegen. Allerdings handelt es sich beim Umsetzungspaket 1 um eines von insgesamt fünf Paketen eines __gesamtstädtischen__ Schulbauprogramms. Es wird eine priorisierte, planungslogisch abgestimmte und innerhalb der verfügbaren Kapazitäten realisierbare Abfolge aller im Stadtgebiet geplanten Maßnahmen angestrebt, um den neu in Kraft tretenden gesetzlichen Rechtsanspruch auf einen OGS-Platz für alle Grundschüler ab dem 01. August 2026 durch den Ausbau der schulischen Infrastruktur der Stadt Bonn gewährleisten zu können. Insgesamt wird ein zusätzlich bereitzustellendes Volumen von knapp 19. Mio. € zu den geplanten Mitteln im Wirtschaftsplan veranschlagt.
Hinzu kommt, dass mit dieser Vorlage von dem konventionellen Vorgehen bei baulichen Beschlussfassungen abgewichen wird, da aufgrund der h
_Gekürzt._