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253549 · 2025-08-12 · Mitteilungsvorlage · öffentlich
Mitteilung:
Das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen (MKJFGFI NRW) hat das „Programm zur Förderung des ehrenamtlichen Engagements bei der Integration von neueingewanderten Menschen in den Kommunen“ (KOMM-AN NRW) auch in 2024 fortgeführt. Das Förderprogramm enthielt drei Programmteile: Programmteil I - Stärkung der Kommunalen Integrationszentren Programmteil II - Bedarfsorientierte Maßnahmen vor Ort Programmteil III - Stärkung der Integrationsagenturen
Die Programmteile I und III bezogen sich auf die Kommunalen Integrationszentren (KI) und die Stärkung der Integrationsagenturen. Der Programmteil II (Bedarfsorientierte Maßnahmen vor Ort) sah Zuwendungen an die Kreise und kreisfreien Städte mit Kommunalem Integrationszentrum vor. Auf der Grundlage des Verteilungsschlüssels 2016 zur Aufnahme von Flüchtlingen nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) wurde der Stadt Bonn für diesen Programmteil eine maximale Zuwendung von 116.785, 50 € zugesagt. Bei den Akteuren der Flüchtlingshilfe wurde der bestehende Bedarf ermittelt und ein entsprechender Antrag der Stadt Bonn bei der Bezirksregierung Arnsberg eingerei
_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=beschlussvorschlag und offset des Eintrags in weiter._