Originalquelle: ALLRIS-Original
253555 · 2025-07-25 · Anregungen und Beschwerden · öffentlich
Inhalt der Anregungen und Beschwerden
Der Antrag lautet:
ich beantrage eine Freigabe für die Zufahrt Von-Guericke-Allee kommende aus der Celsiusstraße als Anlieger außerhalb des Lieferverkehr.
Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.
Inhalt der Anregungen und Beschwerden
Der Antrag lautet: ich beantrage eine Freigabe für die Zufahrt Von-Guericke-Allee kommende aus der Celsiusstraße als Anlieger außerhalb des Lieferverkehr.
Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.
ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.
Sachverhalt
__Stellungnahme der Verwaltung: __
Menschen, die im Besitz eines Schwerbehindertenparkausweises sind, dürfen während der ausgewiesenen Ladezeiten (im konkreten Fall 06: 00 Uhr - 14: 00 Uhr) in Fußgängerzonen parken. Darüber hinaus dürfen Besitzer*innen (z.B. "Krankentransporte") von Ausnahmegenehmigungen nach § 46 der Straßenverkehrsordnung in die Fußgängerzone fahren. In diesem Zusammenhang werden Genehmigungen außerhalb der Ladezeiten äußerst selten ausgestellt. Grundsätzlich sind Fußgängerzonen allerdings den zu Fuß Gehenden vorbehalten. Demnach würde eine generelle Freigabe den Zielen der Fußgängerzone widersprechen und ist daher aus straßenverkehrsrechtlichen Gründen nicht möglich.
__Beschlussvorschlag für den Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger: __
Der Bürgerantrag wird abgelehnt, der Antragstellende wird entsprechend den Ausführungen der Stellungnahme der Verwaltung über die hierfür maßgeblichen Gründe unterrichtet. Mit diesem Votum und der Beratung im Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt.
Beschlussvorschlag
für den Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger: __
Der Bürgerantrag wird abgelehnt, der Antragstellende wird entsprechend den Ausführungen der Stellungnahme der Verwaltung über die hierfür maßgeblichen Gründe unterrichtet. Mit diesem Votum und der Beratung im Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt.
Sachverhalt
__Stellungnahme zur Maßgabe__
Die Verwaltung hat die Maßgabe aus der Sitzung des Bürgerausschusses vom 03.09.2025 in Verbindung mit dem Ratsbüro geprüft und kommt zu dem Ergebnis, dass der Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger das zuständige Gremium ist. Im Übrigen verweist die Verwaltung auf die Stellungnahme __DS253555-01__
__Beschlussvorschlag für den Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger: __
Der Bürgerantrag wird abgelehnt, der Antragstellende wird entsprechend den Ausführungen der Stellungnahme der Verwaltung über die hierfür maßgeblichen Gründe unterrichtet. Mit diesem Votum und der Beratung im Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt.
Beschlussvorschlag
für den Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger: __
Der Bürgerantrag wird abgelehnt, der Antragstellende wird entsprechend den Ausführungen der Stellungnahme der Verwaltung über die hierfür maßgeblichen Gründe unterrichtet. Mit diesem Votum und der Beratung im Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt.
Sachverhalt
Erfolgt mündlich!
Beschlussvorschlag
Stellungnahme der Verwaltung
Die Verwaltung wird sich mit der Antragstellerin in Verbindung setzen und nach eine Lösung suchen. Ob die Einrichtung eines allgemeinen Schwerbehindertenparkplatzes sinnvoll ist, wird im Rahmen der Prüfung eruiert.