Originalquelle: [ALLRIS-Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2023796) # Bürgerantrag: Verbesserung der Verkehrsführung an der Einmündung Siegburger Straße in die Reinold-Hagen-Straße 253566 · 2025-07-31 · Anregungen und Beschwerden · öffentlich ## Sachverhalt **Inhalt der Anregungen und Beschwerden** Der Antrag lautet: Ich beantrage eine Verbesserung der Verkehrsführung an der Einmündung Siegburger Straße in die Reinold- Hagen-Straße, insbesondere um die Sicherheit für den Radverkehr zu erhöhen. Einzelheiten sind dem als Anlage beigefügten Bürgerantrag zu entnehmen. ## Beschlussvorschlag **Inhalt der Anregungen und Beschwerden** Der Antrag lautet: Ich beantrage eine Verbesserung der Verkehrsführung an der Einmündung Siegburger Straße in die Reinold- Hagen-Straße, insbesondere um die Sicherheit für den Radverkehr zu erhöhen. Einzelheiten sind dem als Anlage beigefügten Bürgerantrag zu entnehmen. ## Beratungsfolge - 2025-09-03 · Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger · bei Anerkennung der Tagesordnung nicht aufgenommen oder vertagt - 2026-04-29 · Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger · abgelehnt ## Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge) ### 253566-01 ST Bürgerantrag: Verbesserung der Verkehrsführung an der Einmündung Siegburger Straße in die Reinold-Hagen-Straße {#nv-2024148} **Stellungnahme der Verwaltung** Aufgrund umfangreicher verwaltungsinterner Abstimmungserfordernisse bittet die Verwaltung um Vertagung. ### 253566-02 ST Bürgerantrag: Verbesserung der Verkehrsführung an der Einmündung Siegburger Straße in die Reinold-Hagen-Straße {#nv-2024507} **Stellungnahme der Verwaltung** Die Siegburger Straße und die Reinold-Hagen-Straße sind im Eigentum des Landes und damit in der Baulast des Landebetriebes Straßen.NRW. Bauliche Veränderungen am Knotenpunkt fallen somit in die Zuständigkeit von Straßen.NRW. Aufgrund der Klassifizierung der Siegburger Straße als Landesstraße und dem damit verbundenen Schwerlastanteil des dort abgewickelten Verkehrs wird der Einbau von Schwellen oder Aufpflasterungen dort im Regelfall nicht durchgeführt. Ein Abrücken der Furt vom Einmündungsbereich würde die Sichtbeziehungen insbesondere für den links in die Siegburger Straße einbiegenden Kfz-Verkehr tendenziell verschlechtern und daher aus Sicht der Verwaltung nicht zu einer Verbesserung der Verkehrssicherheit beitragen. Eine Verschiebung der Furt in die Siegburger Straße würde zudem dazu führen, dass wartende Kfz höchstwahrscheinlich die Furt zustauen würden. Grundsätzlich bestehen an der besagten Einmündung ausreichende Sichtbeziehungen, es ist eine ausreichend breite Furt für den Radverkehr rot markiert. Eine ausreichend dimensionierte Querungshilfe ermöglicht zudem das Queren der Kfz-Fahrspuren. Der Verwaltung ist dort keine Unfallhäufungsstelle bekannt. __Beschlussvorschlag _Gekürzt._ ## Dokumente - Sammeldokument öffentlich ([Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/doc?DOCTYP=130&DOLFDNR=3013227&OTYP=41)) - Sammeldokument öffentlich ([Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/doc?DOCTYP=130&DOLFDNR=3029059&OTYP=41)) - Sammeldokument öffentlich ([Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/doc?DOCTYP=130&DOLFDNR=3045767&OTYP=41))