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Grundsatzbeschluss zur Errichtung zweier 3-Feld-Sporthallen in vertikaler Bauweise sowie zur Festlegung des Raumprogramms am Standort Sportpark Pennenfeld

253567 · 2025-12-03 · Beschlussvorlage · öffentlich

Sachverhalt

1. Bisherige politische Beschlüsse

Mit Beschluss des Rates vom 19.09.2023 ( __DS 221911-04__ ) wurde die Verwaltung beauftragt zu untersuchen, ob der marode gewordene Bauwerkskörper der Sporthalle Pennenfeld saniert, teilsaniert und teilersetzt werden kann oder nach Niederlegung neu errichtet werden muss und zu jeder der genannten Umsetzungsoptionen einen entsprechenden Zeit- und Kostenplan zu erarbeiten. Außerdem sollte die Verwaltung prüfen, ob nach dem Abriss der Sporthalle Pennenfeld ein Hallenneubau möglich ist, bei dem die Fläche der Sporthalle einmal unterirdisch, einmal ebenerdig, wie bereits heute und einmal darüber errichtet werden kann, so dass man im Ergebnis drei Hallen dort errichtet.

Das Städtische Gebäudemanagement (SGB) hatte daraufhin eine vergleichende Analyse beauftragt. Diese Analyse vom 16.11.2023 kommt zu dem Ergebnis, dass im Vergleich zu einer Sanierung des Bestandsgebäudes der Rückbau mit einem anschließenden Neubau das wesentlich bessere Kosten-Nutzen-Verhältnis aufweist.

2. Bedarfssituation

Die bestehende Sporthalle mit einer Fläche von 26 x 39 Metern entspricht nicht der Eino

_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=sachverhalt und offset des Eintrags in weiter._

Beschlussvorschlag

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage des in der Vorlage aufgeführten Raumprogramms, die Planung bis zur Leistungsphase 3 durchzuführen.
  1. Die Verwaltung wird beauftragt, für die Maßnahme Fördermittel aus dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ zu beantragen.

Begründung

Begründung der Dringlichkeit: Die Vorlage konnte aufgrund der umfangreichen verwaltungsinternen Abstimmung nicht fristgerecht für die notwendige Beratungsfolge eingebracht werden.

Für die Teilnahme am Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ ist ein Ratsbeschluss bis zum 31.01.2026 Voraussetzung. Diese Frist kann in einer späteren Beratungsfolge nicht eingehalten werden, so dass der Stadt Bonn aufgrund fehlenden Ratsbeschlusses Fördermittel von 8 Mio € entgehen könnten. der Dringlichkeit: **

Die Vorlage konnte aufgrund der umfangreichen verwaltungsinternen Abstimmung nicht fristgerecht für die notwendige

Beratungsfolge

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