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Videoüberwachung in den Eingangsbereichen der Bonner Freibäder

253574 · 2025-10-14 · Beschlussvorlage · öffentlich

Sachverhalt

  1. Ab der kommenden Freibadsaison wird eine Videoüberwachung in den Eingangsbereichen der Bonner Freibäder durchgeführt.
  1. Die Haus- und Badeordnung für die Bäder der Bundesstadt Bonn wird in § 2 Abs. 6 wie folgt ergänzt:

„In den Eingangsbereichen der Bonner Freibäder werden im Zuge der Wahrnehmung des Hausrechts zum Zwecke der Verhinderung und Aufklärung von Straftaten (insbesondere Körperverletzung, sexuelle Belästigung, Diebstahl und Sachbeschädigung) Videoanlagen eingesetzt. Die Videoüberwachung soll dazu beitragen, die Sicherheit der Badegäste zu gewährleisten bzw. zu verbessern. Die Vorgaben des Datenschutzes (Datenschutz-Grundverordnung, Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen) zur Videoüberwachung werden eingehalten. Gespeicherte Daten werden unverzüglich – spätestens jedoch nach 72 Stunden – gelöscht, wenn sie nicht (mehr) zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit, zur Verfolgung von Straftaten oder zur Geltendmachung von Rechtsansprüchen gegenüber der betroffenen Person erforderlich sind.“

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, ein den Vorgaben des Datenschutzes entsprechendes Videoüberwachungssystem zu beschaffen.

Beschlussvorschlag

  1. Ab der kommenden Freibadsaison wird eine Videoüberwachung in den Eingangsbereichen der Bonner Freibäder durchgeführt.
  1. Die Haus- und Badeordnung für die Bäder der Bundesstadt Bonn wird in § 2 Abs. 6 wie folgt ergänzt:

„In den Eingangsbereichen der Bonner Freibäder werden im Zuge der Wahrnehmung des Hausrechts zum Zwecke der Verhinderung und Aufklärung von Straftaten (insbesondere Körperverletzung, sexuelle Belästigung, Diebstahl und Sachbeschädigung) Videoanlagen eingesetzt. Die Videoüberwachung soll dazu beitragen, die Sicherheit der Badegäste zu gewährleisten bzw. zu verbessern. Die Vorgaben des Datenschutzes (Datenschutz-Grundverordnung, Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen) zur Videoüberwachung werden eingehalten. Gespeicherte Daten werden unverzüglich – spätestens jedoch nach 72 Stunden – gelöscht, wenn sie nicht (mehr) zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit, zur Verfolgung von Straftaten oder zur Geltendmachung von Rechtsansprüchen gegenüber der betroffenen Person erforderlich sind.“

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, ein den Vorgaben des Datenschutzes entsprechendes Videoüberwachungssystem zu beschaffen.

Begründung

Die Freibäder der Bundesstadt Bonn dienen insbesondere jungen Menschen und Familien zur Erholung und aktiven Freizeitgestaltung. Die Freibäder sollen dabei sichere Orte sein.

Vor dem Hintergrund von medienwirksamen Sachverhalten aus dem gesamten Bundesgebiet zu gewalttätigen Auseinandersetzungen in Freibädern hat es zur Bewertung der Situation in den Bonner Freibädern einen regelmäßigen Gesprächsaustausch mit dem Polizeipräsidium Bonn gegeben.

Eine Auswertung der Kriminalitätsentwicklung des Polizeipräsidiums lässt für die Bonner Freibäder zwar keine erhebliche Zunahme von Delikten erkennen, jedoch kommt es auch hier immer wieder zu Straftaten, die zur Anzeige gebracht und dann auch strafrechtlich verfolgt werden.

Zur Erhöhung der Sicherheit in den Bonner Freibädern wird bereits seit Jahren temporär und bedarfsangepasst ein privater Sicherheitsdienst eingesetzt. Die Sicherheitsdienstleistungen werden für jede Freibadsaison neu ausgeschrieben und vergeben.

Die Vertreter des Polizeipräsidiums haben der Sportverwaltung vorgeschlagen, neben dem Einsatz des Sicherheitsdienstes eine Videoüberwachung in den Eingangsbereichen der Freibäder einzuführen. Hierdurch würde eine präventive W

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Beratungsfolge

Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge)

253574-01 AA Grüne/Volt- Änderungsantrag: Videoüberwachung in den Eingangsbereichen der Bonner FreibäderAntrag zur Vorlage 253574

Sachverhalt

Die Maßnahme stärkt die unmittelbare Eingreif- und Ansprechbarkeit deutlich: Während Videoüberwachung Vorfälle nur aufzeichnet, kann eine geschulte Präsenzkraft sofort handeln, Konflikte deeskalieren und Regelverstöße unterbinden. Viele Bereiche (Duschen, Umkleiden, Sanitärbereiche) dürfen aus gutem Grund nicht überwacht werden – Awareness-Personal hingegen kann dort unterstützen, ohne die Privatsphäre zu verletzen. Eine ähnliche Kampagne mit Schulungen für Mitarbeitende gibt es beispielsweise in Köln (https://koelnbaeder.de/ichsags/).

Videoüberwachung verhindert alltägliche Belästigungen wie Blicke, Kommentare, bedrängende Situationen oder „zufällige“ Berührungen nicht. Die vorgeschlagenen Maßnahmen wirken präventiv, menschenorientiert und verbessern die Sicherheit im Bad sowie im Alltag nachhaltig. Zudem spart der Verzicht auf Videoanlagen langfristige Wartungs- und Reparaturkosten.

Beschlussvorschlag

Der Antrag soll den bestehenden Antrag ersetzen. Die für die Videoüberwachung vorgesehenen 30.000 Euro werden nicht für Kameratechnik eingesetzt. Stattdessen wird mit den eingestellten Haushaltsmitteln ein präventives Sicherheits- und Awarenesskonzept umgesetzt:

  1. Awareness-Personal statt nur Security
  1. Sensibilisierung des gesamten Badepersonals
  1. Klare Regeln und Informationshinweise

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