Originalquelle: ALLRIS-Original
253594 · 2025-08-25 · Beschlussvorlage · öffentlich
Der naturschutzrechtlichen Befreiung nach § 67 Abs. 1 BNat SchG zur Durchführung von zwei Suchschachtungen im Landschaftsschutzgebiet als vorbereitende Maßnahme zur Erneuerung und Vergrößerung des bestehenden Regenrückhaltebeckens im Autobahnohr der Anschlussstelle BN-Lengsdorf und den damit erforderlichen Gehölzentfernungen wird zugestimmt.
Der naturschutzrechtlichen Befreiung nach § 67 Abs. 1 BNat SchG zur Durchführung von zwei Suchschachtungen im Landschaftsschutzgebiet als vorbereitende Maßnahme zur Erneuerung und Vergrößerung des bestehenden Regenrückhaltebeckens im Autobahnohr der Anschlussstelle BN-Lengsdorf und den damit erforderlichen Gehölzentfernungen wird zugestimmt.
Zur Vorbereitung der Erneuerung und Vergrößerung des bestehenden Regenrückhaltebeckens (RRB) sind acht Suchschachtungen erforderlich, um unklare Planungsrandbedingungen aufzuklären (u. a. die Verortung vorhandener Leitungen, Gründung und Gründungstiefe der Lärmschutzwand, Kreuzungen mit städtischen Kanalleitungen). Zwei der acht Suchschachtungen befinden sich im Landschaftsschutzgebiet „Freiräume um Lengsdorf, Ippendorf und Venusberg“ (LSG 2.4 / LP Kottenforst). Daher wurde bei der Unteren Naturschutzbehörde ein Antrag auf eine Befreiung von den Verbotstatbeständen des Landschaftsplans gestellt.
__Hintergrund: __
Das Niederschlagswasser der A 565 im Streckenabschnitt von Betriebskilometer 9 + 350 bis 14 + 760 km wird nahe der Anschlussstelle Bonn Lengsdorf bislang unbehandelt in den Lengsdorfer Bach eingeleitet. Im Bereich der Anschlussstelle Bonn-Lengsdorf dient das bestehende RRB im nördlichen Quadrant (Autobahnohr) der Anschlussstelle der Regenwasser-Rückhaltung. Das RRB ist als reines Erdbecken ohne Regenwasser-Klärung konzipiert. Durch ein Mönchsbauwerk wird der Drosselabfluss und ab einem Wasserstand im Rückhaltebecken von 1, 60 m auch der Überlauf (Entlastungsabfluss) in e
_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._
Sachverhalt
Zu o.g. Beschlussvorlage bitten wir folgende Fragen zu beantworten:
Beschlussvorschlag
Zu o.g. Beschlussvorlage bitten wir folgende Fragen zu beantworten:
Beschlussvorschlag
Mitteilung:
Sowohl in der Protokollnotiz zur __DS 253642__ in der Sitzung der BV Hardtberg am 02.09.2025 als auch in der Protokollnotiz zur __DS 253594__ in der Sitzung des Naturschutzbeirates am 03.09.2025 wurde die Verwaltung gebeten, in einer der nächsten Sitzungen in einer Mitteilungsvorlage zu dem unter der __DS 253594__ angesprochenen Retentionsbodenfilter zu berichten. Die Beantwortung der Kleinen Anfrage unter der __DS 253594-01__ ergibt sich ebenfalls aus dieser Mitteilungsvorlage.
Die Verwaltung teilt hierzu Folgendes mit:
Das Niederschlagswasser der A 565 im Streckenabschnitt von Betriebskilometer 9+350 bis 14+760 (17 ha) wird nahe der Anschlussstelle Bonn-Lengsdorf unbehandelt in den Lengsdorfer Bach eingeleitet. Der Lengsdorfer Bach weist eine mittlere Wasserführung von ca. 170 l/s auf. Das statistisch einmal im Jahr auftretende Hochwasser wurde mit ca. 4
_Gekürzt._
Sachverhalt
In der Mitteilungsvorlage ist u.a. die Rede davon, „dass die erforderlichen Anlagenteile die an der Anschlussstelle zur Verfügung stehende Fläche ausfüllen“ werden und dass „zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht entschieden werden [kann], welche Lösung für die durch das ‚Autobahnohr‘ verlaufende Rad-/Fußwegeverbindung gefunden werden kann.“ Die Erweiterung und Einrichtung einer Regenwasserbehandlungsanlage wird von den Antragsstellern ausdrücklich unterstützt, um kommenden Hochwasserereignissen im Lengsdorfer Bach Herr zu werden und Niederschlagswasser nach aktuellem Stand der Technik zu filtern. Das Projekt sollte nach Auffassung aber so umgesetzt werden, dass die Fuß- & Radwegeverbindung zwischen Lengsdorf und Endenich über die Hainstraße erhalten bleibt. Dieser Weg stellt nicht nur eine wichtige Verbindung zwischen den Ortsteilen dar, sondern verbindet auch Teile Lengsdorf miteinander. Ohne diese Wegeverbindung würde ein Teil Lengsdorf vom Rest des Ortes abgeschnitten werden. Gleichzeitig stellt die Hainstraße eine deutliche verkehrsärmere Wegebeziehung im Vergleich zur Provinzialstraße dar, die u.a. durch Sitzbänke zum Spazieren einlädt.
Beschlussvorschlag
Die Mitteilungsvorlage 253594-02 wird zum Beschlusspunkt erhoben und wie folgt ergänzt:
Begründung
der Dringlichkeit: **
Um eine Beteiligung der Bezirksvertretung Hardtberg im weiteren Verfahren zu erwirken, muss eine Beschlussfassung noch vor der abzustimmenden Planung beschlossen werden.