Originalquelle: ALLRIS-Original

Befreiung zur Errichtung von Komposttoiletten auf dem Grundstück Gemarkung Beuel, Flur 12, Flurstück 965 für den NaturFreunde-Garten

253597 · 2025-08-16 · Beschlussvorlage · öffentlich

Sachverhalt

Der naturschutzrechtlichen Befreiung gem. § 67 Abs. 1 BNat SchG zur Errichtung von Komposttoiletten auf dem Gelände des Natur Freunde-Gartens im Landschaftsschutzgebiet wird zugestimmt.

Beschlussvorschlag

Der naturschutzrechtlichen Befreiung gem. § 67 Abs. 1 BNat SchG zur Errichtung von Komposttoiletten auf dem Gelände des Natur Freunde-Gartens im Landschaftsschutzgebiet wird zugestimmt.

Begründung

Die Natur Freunde Bonn e.V. betreuen den Natur Freunde-Garten in Bonn-Schwarzrheindorf (Ecke Bergheimer Str. / Gensemer Str.).

Der Verein engagiert sich für Ziele des Umwelt- und Naturschutzes, für Nachhaltigkeit in allen Lebensbereichen und will damit dazu beitragen, die natürlichen Lebensgrundlagen zu erhalten. Zu den gemeinnützigen Zwecken des Vereins gehören neben der Förderung von Naturschutz und Landschaftspflege, auch die Jugend- und Altenhilfe, Sport, Wissenschaft, Forschung, Bildung und Erziehung, Kunst und Kultur, Natur- und Heimatkunde, Verbraucherberatung und Verbraucherschutz, internationale Gesinnung und Toleranz auf allen Gebieten des Völkerverständigungsgedankens.

Im Rahmen dieser Satzung wird der Natur Freunde-Garten schwerpunktmäßig für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen genutzt. hier werden Mädchen und Jungen unterschiedlicher sozialer oder regionaler Herkunft, mit und ohne Handicap zusammengebracht und an einen sozial und ökologisch verantwortlichen Zugang zur Natur herangeführt. Dafür wird der Garten wie folgt genutzt:

_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._

Beratungsfolge

Dokumente