Originalquelle: ALLRIS-Original
253626 · 2025-08-16 · Mitteilungsvorlage · öffentlich
Mitteilung:
Durch diese Mitteilungsvorlage möchte die Verwaltung darüber informieren, dass sich beim Projekt „Rheinuferpromenade, 2. und. 3. Bauabschnitt“ (Masterplan Innere Stadt 2.0) und „ISEK Bad Godesberg“ Veränderungen auf der Einnahmeseite ergeben haben, die per Saldo zu höheren Eigenanteilen der Stadt zur Finanzierung der Maßnahmen führen.
zu a) ISEK Bad Godesberg
Nachdem die Stadt Bonn über einen längeren Zeitraum für Maßnahmen der Städtebauförderung eine erhöhte Förderquote vom 80% erhalten hat, wurde sie für den Antrag auf Förderung des ISEK Bad Godesberg ab 2025 auf den Regelfördersatz von 60% zurückgesetzt. Die Grundlage hierfür ist der sogenannte Fördersatzerlass NRW, die Festlegung erfolgt durch den Landesbetrieb IT.NRW auf Grundlage der Indikatoren „Finanzielle Leistungsfähigkeit der Gemeinde“ (Haushaltslage und Steuerkraft) und „Arbeitslosenquote“ (im Verhältnis zum Landesdurchschnitt). Je nach Stand dieser Indikatoren werden auf den Regelfördersatz Zu- bzw. Abschläge von je 10 % gewährt. Auch für den Antrag 2026 wird für Bonn weiterhin der Regelfördersatz von 60% gelten. Wie sich der Fördersatz für die Stadt Bonn in den Folgejahren entwickelt, hängt von
_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=beschlussvorschlag und offset des Eintrags in weiter._