Originalquelle: ALLRIS-Original

Bildung der 16. Landschaftsversammlung Rheinland;hier: Wahlen des Rates der Bundesstadt Bonn

253737 · 2025-11-20 · Beschlussvorlage · öffentlich

Sachverhalt

In die Landschaftsversammlung werden gewählt:

a) Mit der

__Erststimme__

__Mitglieder__ | __Ersatzmitglieder__

  1. | zu 1.
  2. | zu 2.
  3. | zu 3.

b) Mit der

__Zweitstimme__

eine Reserveliste bzw. ein/e Reservenlistenbewerber*in (sh. hierzu beiliegenden Musterwahlzettel - Anlage 1; die Stimmzettel werden in der Sitzung ausgeteilt)

Beschlussvorschlag

In die Landschaftsversammlung werden gewählt:

a) Mit der __Erststimme__

__Mitglieder__ | __Ersatzmitglieder__

  1. | zu 1.
  2. | zu 2.
  3. | zu 3.

b) Mit der __Zweitstimme__ eine Reserveliste bzw. ein/e Reservenlistenbewerber*in (sh. hierzu beiliegenden Musterwahlzettel - Anlage 1; die Stimmzettel werden in der Sitzung ausgeteilt)

Begründung

Das Wahlverfahren zur Bildung der Landschaftsversammlung ist in § 7 b der Landschaftsverbandsordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (LVerbO) geregelt (Anlage 2).

Der Rat der Bundesstadt Bonn wählt innerhalb von sechs Wochen nach Beginn der Wahlzeit die Mitglieder der Landschaftsversammlung. Demnach ist die Wahl spätestens bis zum 12. Dezember 2025 durchzuführen.

Im Folgenden werden weitere Einzelheiten zur Wählbarkeit und zur Zahl der zu entsendenden Vertreterinnen und Vertreter sowie zum Wahlverfahren erläutert.

  1. Wählbarkeit zur Landschaftsversammlung

Wählbar sind die Mitglieder des Rates und Bedienstete der Bundesstadt Bonn.

Die Bediensteten müssen die Voraussetzungen des passiven Wahlrechts erfüllen. Es dürfen jedoch nicht mehr Beamte, Angestellte und Arbeiter als Mitglieder des Rates gewählt werden.

  1. Zahl der Mitglieder

Der Rat der Bundesstadt Bonn wählt jeweils 3 mit der Erststimme zu wählende Mitglieder und Ersatzmitglieder (Anlage 3).

Die Zahl der im Rahmen des Verhältnisausgleichs aus den Reservelisten zu berufenden Mitgliedern wird vom Landschaftsverband Rheinland ermittelt (vgl. § 7 b Abs. 4 LVerbO).

  1. Wahlverfahren

Jedes Ratsmitglied hat zwei Stimmen

_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._

Beratungsfolge

Dokumente