Originalquelle: ALLRIS-Original
253747 · 2025-10-13 · Beschlussvorlage · öffentlich
Die 2. Satzung zur Änderung der Satzung des Amtes für Kinder, Jugend und Familie der Bundesstadt Bonn wird in der als Anlage 1 beigefügten Fassung beschlossen.
Die 2. Satzung zur Änderung der Satzung des Amtes für Kinder, Jugend und Familie der Bundesstadt Bonn wird in der als Anlage 1 beigefügten Fassung beschlossen.
Der nordrhein-westfälische Landtag hat am 4. Juni 2025 das Gesetz zur Änderung nordrhein-westfälischer Ausführungsgesetze zum SGB VIII (AG-KJHG) beschlossen. Hiernach wurden die beratenden Mitglieder des Jugendhilfeausschusses um eine Vertretung örtlicher Jugendringe und einer Vertretung örtlicher Jugendselbstvertretungen erweitert.
Diese Erweiterung der beratenden Mitglieder ist in der Satzungsänderung des Amtes für Kinder, Jugend und Familie aufgenommen und es erfolgen redaktionelle Änderungen.