Originalquelle: ALLRIS-Original

Marktverzeichnis für den Stadtbezirk Bonn 2026

253750 · 2025-11-14 · Beschlussvorlage · öffentlich

Sachverhalt

  1. Im Jahr 2026 können die in der Anlage „Marktverzeichnis“ aufgeführten Märkte, Volksfeste und volksfestähnlichen Veranstaltungen durchgeführt werden.
  1. __Nachfolgende Veranstaltungen von besonderer Bedeutung, die von der Stadt veranstaltet werden, können im Jahr 2026 als Sondernutzungen auf dem Münsterplatz genehmigt werden:__

Die vorstehenden Veranstaltungen verstehen sich zuzüglich Auf- und Abbauzeiten. Terminänderungen sind vorbehalten.

  1. __Die Bezirksvertretung nimmt von den folgenden Sondernutzungen auf dem Münsterplatz Kenntnis:__

_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=sachverhalt und offset des Eintrags in weiter._

Beschlussvorschlag

  1. Im Jahr 2026 können die in der Anlage „Marktverzeichnis“ aufgeführten Märkte, Volksfeste und volksfestähnlichen Veranstaltungen durchgeführt werden.
  1. __Nachfolgende Veranstaltungen von besonderer Bedeutung, die von der Stadt veranstaltet werden, können im Jahr 2026 als Sondernutzungen auf dem Münsterplatz genehmigt werden: __

Die vorstehenden Veranstaltungen verstehen sich zuzüglich Auf- und Abbauzeiten. Terminänderungen sind vorbehalten.

  1. __Die Bezirksvertretung nimmt von den folgenden Sondernutzungen auf dem Münsterplatz Kenntnis: __

_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=beschlussvorschlag und offset des Eintrags in weiter._

Begründung

Die Abstimmung der einzelnen Veranstaltungen erfolgt, sofern nicht die Stadt selbst Veranstalterin ist, mit den jeweiligen Organisatoren. Zur Eingruppierung der unter 1., 2. und 3. aufgeführten Veranstaltungen kann Folgendes erläutert werden:

Grundsätzlich entscheidet die Bezirksvertretung Bonn gemäß § 7 Abs. 2 Buchstabe "q" der Bezirkssatzung über die Durchführung von Wochenmärkten, Jahrmärkten und anderen Volksfesten sowie besonderen Veranstaltungen der Stadt im Stadtbezirk im Rahmen der Beschlussfassung über das jährliche Marktverzeichnis (in der vorstehenden Aufstellung mit "Marktverzeichnis" gekennzeichnet). Zusätzlich entscheidet sie gemäß § 7 Abs. 2 Buchstabe "o" über Veranstaltungen der Heimatpflege und des Brauchtums im Stadtbezirk sowie nach gängiger Verwaltungspraxis über wichtige Veranstaltungen mit „volksfestähnlichem Charakter“. Die übrigen Veranstaltungen werden, sofern sie auf öffentlicher Verkehrsfläche durchgeführt werden, von der Verwaltung als Sondernutzungen erlaubt.

Die Zusage der Bezirksvertretung Bonn ersetzt nicht die Einholung der erforderlichen Genehmigungen durch die Veranstaltenden und verpflichtet die Verwaltung nicht zur Erteilung derselben. Gleichz

_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._

Beratungsfolge

Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge)

253750-01 Marktverzeichnis für den Stadtbezirk Bonn 2026 - Hier: Jubiläums-, Freundes- und Familienfest

Sachverhalt

Die Bezirksvertretung Bonn beschließt die Ergänzung des

Marktverzeichnisses für den Stadtbezirk Bonn um die Veranstaltung „Jubiläums-, Freundes- und Familienfest“, das vom Festausschuss Bonner Karneval e.V. durchgeführt werden und am 6. Juni 2026 stattfinden soll.

Beschlussvorschlag

Die Bezirksvertretung Bonn beschließt die Ergänzung des Marktverzeichnisses für den Stadtbezirk Bonn um die Veranstaltung „Jubiläums-, Freundes- und Familienfest“, das vom Festausschuss Bonner Karneval e.V. durchgeführt werden und am 6. Juni 2026 stattfinden soll.

Begründung

Die nachträgliche Ergänzung ergibt sich daraus, dass bei Einreichung des Marktverzeichnisses der Veranstalter hinsichtlich Format und Termin der Veranstaltung noch verschiedene Optionen abgewogen hat.

Es handelt sich bei der Veranstaltung um ein Familienfest für alle Altersgruppen auf dem Münsterplatz. Es soll eine Bühne aufgebaut werden, auf der über den Tag verteilt verschiedene Karnevalsbands auftreten werden. Es gibt diverse Imbiss- und Getränkestände sowie Informationspavillons der ortsansässigen Karnevalsvereine.

253750-02 Marktverzeichnis für den Stadtbezirk Bonn 2026 - Hier: Summer in the City

Beschlussvorschlag

Die Bezirksvertretung Bonn beschließt die Ergänzung des Marktverzeichnisses für den Stadtbezirk Bonn um die Veranstaltung „Summer in the City“, das vom city-marketing bonn e.V. durchgeführt werden und am 29. Juli, 26. August, 30. September und 28. Oktober 2026 stattfinden soll.

Begründung

Begründung der Dringlichkeit: Bevor die Beschlussvorlage eingereicht werden konnte, mussten noch einzelne Aspekte der Veranstaltung zwischen der Veranstalterin und der Verwaltung geklärt werden. Daher konnte die Sitzung der Bezirksvertretung Bonn im Juni nicht mehr fristgerecht erreicht werden. Ein Beschluss im September liegt aber nach dem Beginn der Veranstaltungen, sodass die Dringlichkeit gegeben ist.

Die nachträgliche Ergänzung ergibt sich daraus, dass die Beantragung erst vor wenigen Wochen geschehen ist.

In den beiden vergangenen Jahren fand unter dem Titel „Summer in the City - Tanzen in der City“ auf dem Remigiusplatz eine wöchentliche Tanzveranstaltung statt. Diese soll nun um einen Feierabendmarkt erweitert werden. Es sind mehrere gastronomische Stände sowie solche von Händler*innen der Innenstadt geplant. Zudem sollen Bierbänke und Stehtische aufgestellt werden.

Dokumente