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253750 · 2025-11-14 · Beschlussvorlage · öffentlich
Die vorstehenden Veranstaltungen verstehen sich zuzüglich Auf- und Abbauzeiten. Terminänderungen sind vorbehalten.
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Die vorstehenden Veranstaltungen verstehen sich zuzüglich Auf- und Abbauzeiten. Terminänderungen sind vorbehalten.
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Die Abstimmung der einzelnen Veranstaltungen erfolgt, sofern nicht die Stadt selbst Veranstalterin ist, mit den jeweiligen Organisatoren. Zur Eingruppierung der unter 1., 2. und 3. aufgeführten Veranstaltungen kann Folgendes erläutert werden:
Grundsätzlich entscheidet die Bezirksvertretung Bonn gemäß § 7 Abs. 2 Buchstabe "q" der Bezirkssatzung über die Durchführung von Wochenmärkten, Jahrmärkten und anderen Volksfesten sowie besonderen Veranstaltungen der Stadt im Stadtbezirk im Rahmen der Beschlussfassung über das jährliche Marktverzeichnis (in der vorstehenden Aufstellung mit "Marktverzeichnis" gekennzeichnet). Zusätzlich entscheidet sie gemäß § 7 Abs. 2 Buchstabe "o" über Veranstaltungen der Heimatpflege und des Brauchtums im Stadtbezirk sowie nach gängiger Verwaltungspraxis über wichtige Veranstaltungen mit „volksfestähnlichem Charakter“. Die übrigen Veranstaltungen werden, sofern sie auf öffentlicher Verkehrsfläche durchgeführt werden, von der Verwaltung als Sondernutzungen erlaubt.
Die Zusage der Bezirksvertretung Bonn ersetzt nicht die Einholung der erforderlichen Genehmigungen durch die Veranstaltenden und verpflichtet die Verwaltung nicht zur Erteilung derselben. Gleichz
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Sachverhalt
Die Bezirksvertretung Bonn beschließt die Ergänzung des
Marktverzeichnisses für den Stadtbezirk Bonn um die Veranstaltung „Jubiläums-, Freundes- und Familienfest“, das vom Festausschuss Bonner Karneval e.V. durchgeführt werden und am 6. Juni 2026 stattfinden soll.
Beschlussvorschlag
Die Bezirksvertretung Bonn beschließt die Ergänzung des Marktverzeichnisses für den Stadtbezirk Bonn um die Veranstaltung „Jubiläums-, Freundes- und Familienfest“, das vom Festausschuss Bonner Karneval e.V. durchgeführt werden und am 6. Juni 2026 stattfinden soll.
Begründung
Die nachträgliche Ergänzung ergibt sich daraus, dass bei Einreichung des Marktverzeichnisses der Veranstalter hinsichtlich Format und Termin der Veranstaltung noch verschiedene Optionen abgewogen hat.
Es handelt sich bei der Veranstaltung um ein Familienfest für alle Altersgruppen auf dem Münsterplatz. Es soll eine Bühne aufgebaut werden, auf der über den Tag verteilt verschiedene Karnevalsbands auftreten werden. Es gibt diverse Imbiss- und Getränkestände sowie Informationspavillons der ortsansässigen Karnevalsvereine.
Beschlussvorschlag
Die Bezirksvertretung Bonn beschließt die Ergänzung des Marktverzeichnisses für den Stadtbezirk Bonn um die Veranstaltung „Summer in the City“, das vom city-marketing bonn e.V. durchgeführt werden und am 29. Juli, 26. August, 30. September und 28. Oktober 2026 stattfinden soll.
Begründung
Begründung der Dringlichkeit: Bevor die Beschlussvorlage eingereicht werden konnte, mussten noch einzelne Aspekte der Veranstaltung zwischen der Veranstalterin und der Verwaltung geklärt werden. Daher konnte die Sitzung der Bezirksvertretung Bonn im Juni nicht mehr fristgerecht erreicht werden. Ein Beschluss im September liegt aber nach dem Beginn der Veranstaltungen, sodass die Dringlichkeit gegeben ist.
Die nachträgliche Ergänzung ergibt sich daraus, dass die Beantragung erst vor wenigen Wochen geschehen ist.
In den beiden vergangenen Jahren fand unter dem Titel „Summer in the City - Tanzen in der City“ auf dem Remigiusplatz eine wöchentliche Tanzveranstaltung statt. Diese soll nun um einen Feierabendmarkt erweitert werden. Es sind mehrere gastronomische Stände sowie solche von Händler*innen der Innenstadt geplant. Zudem sollen Bierbänke und Stehtische aufgestellt werden.