Originalquelle: ALLRIS-Original
253754 · 2025-12-09 · Beschlussvorlage · öffentlich
Als ständige(r) stimmberechtigte(r) Bevollmächtigte(r) der Bundesstadt Bonn in der Verbandsversammlung des WTV wird entsandt:
Bevollmächtigte(r) | Stellvertreter(in)
Als ständige(r) stimmberechtigte(r) Bevollmächtigte(r) der Bundesstadt Bonn in der Verbandsversammlung des WTV wird entsandt:
Bevollmächtigte(r) | Stellvertreter(in)
__Allgemeines__
Organe des Verbandes sind der Vorstand und die Verbandsversammlung. Gemäß § 7 Abs. 1 der Satzung des WTV entsenden die Mitglieder je einen ständigen stimmberechtigten Bevollmächtigten in die Verbandsversammlung.
Jeder Bevollmächtigte hat einen Vertreter, der berechtigt ist, an den Verbandsversammlungen teilzunehmen. Diesbezüglich ist auf die Anlage „Anforderungen an die Mitgliedschaft in der Verbandsversammlung“ zu verweisen.
Gemäß § 9 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG) werden die Vertreter für die Wahlzeit der Vertretungskörperschaft entsandt. Mit Ablauf der Wahlzeit der entsendenden Vertretungskörperschaft erlischt ihre Mitgliedschaft als Vertreter der Mitgliedskörperschaft in der Verbandsversammlung.
Nach Beginn der Wahlzeit der neugewählten Vertretungskörperschaften der Kommunen müssen diese ihre neuen Vertreter in der Verbandsversammlung bestellen.
Zurzeit sind folgende Vertreter/innen in die Verbandsversammlung entsandt:
Bevollmächtigte(r) | Stellvertreter(in) Prof. Dr. Jobst | Julia Polley
__Dauer der Bestellung__
Die vertretungsberechtigten Personen üben ihr Amt nach Ablauf der Zeit, für die sie bestellt sind, bis zum Amtsantritt d
_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._