Originalquelle: ALLRIS-Original

Vertretung der Bundesstadt Bonn in Organen wirtschaftlicher Unternehmen, hier: Rheinische Entsorgungskooperation (REK)

253755 · 2025-12-09 · Beschlussvorlage · öffentlich

Sachverhalt

In die Verbandsversammlung werden entsandt:

Vertreter | Stellvertreter 1 | StBR Helmut Wiesner (Besetzungsverfahren nach § 113 Abs. 2 GO NRW) | 1.Stellvertreter Michael Fark 2.Stellvertreterin Azra Zürn (Besetzungsverfahren nach § 113 Abs. 2 GO NRW) 2 3 4

Beschlussvorschlag

In die Verbandsversammlung werden entsandt:

Vertreter | Stellvertreter 1 | StBR Helmut Wiesner (Besetzungsverfahren nach § 113 Abs. 2 GO NRW) | 1. Stellvertreter Michael Fark 2. Stellvertreterin Azra Zürn (Besetzungsverfahren nach § 113 Abs. 2 GO NRW) 2 3 4

Begründung

Allgemeines

Zweckverbandsmitglieder der REK sind die Bundesstadt Bonn (20 %), der Rhein-Sieg-Kreis (20 %), der Kreis Neuwied (20 %), der Rhein-Lahn-Kreis (20 %) und der Landkreis Ahrweiler (20 %).

Die Zusammensetzung der Verbandsversammlung ist in § 7 der Zweckverbandssatzung geregelt. Die Verbandsversammlung besteht aus vier stimmberechtigten Vertretern je Zweckverbandsmitglied. Jedes Mitglied eines Zweckverbandes hat insgesamt eine Stimme. Jeweils drei Vertreter werden von der Vertretungskörperschaft des jeweiligen Zweckverbandsmitgliedes für deren Wahlzeit aus ihrer Mitte oder aus den Dienstkräften des Verbandsmitgliedes in die Verbandsversammlung entsandt. Für jeden Vertreter wird für den Fall seiner Verhinderung jeweils ein Stellvertreter bestellt. Weiterer Vertreter ist jeweils der gesetzliche Vertreter des Zweckverbandsmitgliedes oder ein von diesem vorgeschlagener Beamter oder Beschäftigter des Zweckverbandmitgliedes. Für diese Vertreter werden für den Fall ihrer Verhinderung jeweils zwei Stellvertreter bestellt.

Die Bestellung der städtischen Vertreterinnen und Vertreter ist gemäß § 50 Abs. 4 i. V. m. § 50 Abs. 3 GO NRW durch den Rat vorzunehmen. Diesbezüglich ist auf d

_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._

Beratungsfolge

Dokumente